Kompromiss zum neuen Heizungsgesetz (GEG) - Viel Lärm um nichts?

Kompromiss zum neuen Heizungsgesetz (GEG) - Viel Lärm um nichts?

14 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Kompromiss zum neuen GEG (Heizungsgesetz) Viel Lärm um
nichts?


KOMPROMISS BEIM HEIZUNGSGESETZ - DAS KOMMT JETZT AUF
HAUSEIGENTÜMER UND MIETER ZU


Hauseigentümer in Deutschland mehr Zeit für den Umstieg auf
klimafreundliche Heizungen bekommen


Das GEG besagt, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute
Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer
Energie betrieben


Hauseigentümer beim Heizungstausch die Optionen abwägen können,
ob sie auf eine Wärmepumpe umsteigen oder sich stattdessen an ein
Fernwärme-Netz 


Fernwärme-Netze, die bislang hauptsächlich mit fossiler Energie
betrieben werden, ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien
umgestellt 


Elektrische Wärmepumpen oder auch Solarthermiesysteme möglich,
bei denen Wasser in Kollektoren von der Sonne erwärmt wird.


Auch Ölheizungen können noch eingebaut werden, wenn sie etwa in
Verbindung mit einer Wärmepumpe nur an besonders kalten Tagen die
Spitzenlast ausgleichen. 


Wärmeleistung von Holz-Kaminen oder Pellet-Heizungen kann
uneingeschränkt auf das 65-Prozent-Ziel angerechnet


Gasheizungen dürfen ab 2024 weiter in Neubauten eingebaut werden,
wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können
und diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen.


Gasheizungen eingebaut werden, die mit "Biomasse, nicht
leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben
werden.


Modernisierungsumlage! Mieter sollen für Modernisierungsmaßnahmen
nicht über eine Gebühr belastet werden können.


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll an ein Gesetz zur kommunalen
Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten:
Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen.


Kommunale Wärmeplanung bis 2028 ein MUSS.


Staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70
Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren
Heizung übernommen werden.


Einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für
alle Haushalte.


Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro
soll es eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent geben.


"Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geplant - und zwar bis zum
Jahr 2028. Danach sinkt er um 3% pro Jahr. Max. 70%.


Ab Januar 2024 soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer
Beratung stattfinden.



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