5.000 Euro Bußgeld für Mieter bei Verweigerung der Auskunftspflicht
4 Minuten
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vor 2 Jahren
Seit 01.07.2022 gilt eine neue Verordnung: Städte und Gemeinden
ab 50.000 Einwohner müssen Mietspiegel erstellen. Mieter,
die die Auskunftspflicht verweigern können mit einem Bußgeld von
5.000 € rechnen (§23 Bußgeldvorschrift). Städte und
Gemeinden, die erstmalig einen Mietspiegel erstellen, haben bis
zum 23.1.2023 Zeit, alle anderen bis zum 1.1.2024 !
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