Wasserschaden und der Verwalter macht auf stummen Fisch...

Wasserschaden und der Verwalter macht auf stummen Fisch...

6 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Folge 174


Wasserschaden und der Verwalter macht auf stummen
Fisch...


Was glaubst du, wann muss gehandelt werden, wenn ein
Wasserschaden fest gestellt wird? Am gleichen Tag? In einer
Woche? Nach einem Jahr? Der Wohnungseigentumsverwalter hat es
nach meiner Meldung nicht für nötig gehalten zu reagieren. Damit
ist das Wasser direkt weiter in das Gemeinschaftseigentum
gelaufen und hat weiteren Schaden verursacht. Schaden, der
eigentlich so schnell wie möglich hätte vermieden werden müssen!
Was meinst du, haftet der WEG-Verwalter für Verzögerungen dieser
Art? Höre jetzt rein und nehme die Erfahrungen als wertvolles
Wissen mit.


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Boris Wienke
Immobilienfachwirt


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