#03 Teilhabe statt Ausgleichsabgabe: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
28 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In der dritten Episode von "Teilhabe & Inklusion" geht es um
die Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen. In
Deutschland sind Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen
dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent davon mit
schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu
besetzen. Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, müssen
eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die je nach
Erfüllungsquote gestaffelt ist.
Anja Brockhagen und Rufus Witt geben einen Überblick über die
gesetzlichen Vorgaben und erläutern, wie Unternehmen ihre
Verpflichtungen erfüllen können.
Außerdem berichtet Lukas Diehl, Vorstand der Spectral Service AG,
im Gespräch mit Wiebke Modler und Rufus Witt von seinen
Erfahrungen mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
in seinem Familienunternehmen. Er erzählt davon, wie er damit
umgegangen ist, als er von der Schwerbehinderung einiger seiner
Beschäftigten erfuhr und teilt seine Erfahrungen darüber, wie
eine inklusive Arbeitsumgebung geschaffen werden kann.
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/.
Praxistipp: Der Ersparnisrechner hilft Unternehmen dabei,
herauszufinden, wie viel sie mit der Einstellung oder Ausbildung
Schwerbehinderter sparen können:
https://www.rehadat-ausgleichsabgabe.de/beschaeftigen-sparen/ersparnisrechner/online-rechner/.
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