Verfassung im Krieg, Teil 1 - Verteidigung
Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine
Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach
Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen
Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise ...
26 Minuten
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vor 2 Jahren
Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine
Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach
Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen
Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise
aktuell, relevant und gegenwärtig geworden.
Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und
das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir
haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen
Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen
gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung,
ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen.
Teil 1: Verteidigung
Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a
Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf,
die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das
Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"?
Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.
Teil 2: Out of Area
Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel
wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des
Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit
einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem,
was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das
erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge.
Teil 3: Zeitenwende
Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht,
sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die
Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch
Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was
bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das
diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts.
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Gesprächspartner:innen:
Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen
Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena
PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg
Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg
Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und
Sozialwissenschaften der Bundeswehr
Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg
Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn
Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln
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