HG 34 - Tiergesundheitsdienst - Vorbeugen zum Wohlergehen der Tiere

HG 34 - Tiergesundheitsdienst - Vorbeugen zum Wohlergehen der Tiere

18 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die kleinbäuerlichen Strukturen der Heuwirtschaft ermöglichen
eine individuelle und persönliche Tierbetreuung. Und das ist
wichtig – denn das Wohlbefinden der Tiere hat für unsere
Heumilchbäuerinnen und Bauern den höchsten Stellenwert. Mit der
Heumilch Kuhwohl-Initiative wurden deswegen zusätzliche Maßnahmen
im Heumilch-Regulativ festgelegt, die über die gesetzlichen
Bestimmungen hinausgehen. 


Neben der artgerechten Fütterung und der ausreichenden Bewegung
ist unter anderem eine Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst
verpflichtend. Damit wird sichergestellt, dass mit
professioneller Beratung durch Tierärzte bei regelmäßigen
Kontrollen vorbeugend das Wohlergehen der Heumilchkühe überprüft
wird. Was das genau heißt, erfahren wir heute von Christian Mader
vom TGD Tirol.


Weitere Informationen zur Heumilch Kuhwohl-Initiative, die
selbstverständlich auch für Heumilchziegen und Heumilchschafe
gilt, gibt es auf
www.heumilch.com/urgut-zur-natur/kuhwohlinitiative. 

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