Die DSGVO in der Praxis:

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14 Minuten
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Beschreibung

vor 2 Jahren

 


Das Fotografieren von Personen stellt immer eine Verarbeitung
personenbezogener Daten dar. Selbst wenn kein Name oder sonstige
Begleitdaten zu einem Foto gespeichert oder veröffentlicht
werden, kann über ein Foto eine Person identifiziert werden.
Daher ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anwendbar. 

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