Mut kommt vor dem Fall | Von Peter Frey
23 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Ein Richter in Weimar, der sich einer wahrhaftigen Rechtsprechung
verschrieben hatte, bekam es in der Coronazeit mit neudeutscher
Willkürjustiz zu tun.
Ein Standpunkt von Peter Frey.
Im Frühjahr 2021 — einer düsteren Zeit, in welcher der Wahn der
PLandemie, ausgelöst von Politik und Medien, bislang nicht
bekannte Formen annahm und in damit einhergehenden Repressionen
und Rechtsbrüchen gipfelte — hatte ein Familienrichter am
Amtsgericht Weimar den Mut, sich gegen diese Übergriffe zu
positionieren. Sein Entscheid basierte auf begründeten Fakten,
dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem
aufrichtigen Anliegen, die von Unrechtsmaßnahmen betroffenen
Menschen, in diesem Falle Kinder, vor auf der Hand liegenden
Schäden zu schützen, welche durch die Maßnahmen verursacht worden
waren. Sich an Recht und Gesetz zu halten und für die Menschen zu
sein, scheint allerdings in Deutschland mittlerweile ein
Kapitalverbrechen zu sein.
Es gab in jener Zeit nicht wenige Menschen, die sich weder der
allgemeinen Hysterie noch dem damit verbundenen Duckmäusertum und
einer wachsenden Blockwartmentalität unterwarfen. Diese Menschen
haben teilweise einen hohen Preis gezahlt. Diese Menschen haben
es nicht verdient, vergessen zu werden. Das durch ein
übergriffiges Regierungssystem forcierte Unrecht gegen diese
Menschen ist auch nicht beendet. Weil dem so ist, müssen wir auch
konstatieren, dass die Plandemie ebenfalls nicht beendet ist.*
Erinnern Sie sich?
„Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, (Laut) Az.: 9 F
148/21 hat das Amtsgericht Weimar durch (Richter Christian
Dettmar) im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:
I.
Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geboren am …,
und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X,
Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den
Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und
alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler
Folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:
1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller
Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte
qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere zu
tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen
einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2
teilzunehmen...
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Bildquelle: sabthai / shutterstock
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