Insekten im Essen – Lösung oder Gesundheitsrisiko? | Von Felix Feistel

Insekten im Essen – Lösung oder Gesundheitsrisiko? | Von Felix Feistel

22 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Die Geschichte der mRNA-Zulassung wiederholt sich im
Lebensmittelbereich.


Ein Standpunkt von Felix Feistel.


Seit dem 26. Januar 2023 sind zwei Insektenarten von der
Europäischen Union als Lebensmittel zugelassen. Von nun an darf
die Hausgrille, auch als Heimchen oder unter dem lateinischen
Namen Acheta domesticus bekannt, als teilweise entfettetes Pulver
und getrocknet, verkauft und in verarbeitete Nahrungsmittel
gemischt werden. Die Larve des Getreideschimmelkäfers
(Alphitobius diaperinus) hingegen darf in gefrorener,
pulverisierter, getrockneter Form oder als Paste verkauft und
ebenfalls in verarbeitete Lebensmittel gemischt werden. Zudem
gibt es noch acht weitere Anträge auf Zulassung verschiedener
Insekten in der Europäischen Union.


Die Entscheidung löste eine Welle der Empörung aus, da von nun an
Insekten ohne Kennzeichnung in jedes beliebige Lebensmittel
gemischt werden könnten.


Das rief sofort Faktenchecker auf den Plan, die diese Behauptung
widerlegten. Insekten im Essen müssten gekennzeichnet werden.
Zudem seien zuvor schon Insekten als Lebensmittel in der EU
zugelassen worden, darunter die Wanderheuschrecke und der
Mehlwurm. Durch die neue Zulassung würde sich also überhaupt
nichts ändern.


Doch wenn man sich die Verordnung ansieht, dann stellt man fest,
dass die Hausgrille in einer ganzen Reihe von Lebensmitteln
verarbeitet werden soll. Grundlage für die Zulassung der
Hausgrille ist die Durchführungsverordnung 2023/5 der Kommission.
Diese gibt den Verantwortlichen für den Anstoß des
Zulassungsverfahrens zu erkennen und macht deutlich, in welchen
Lebensmitteln die Hausgrille zum Einsatz kommen soll. Und das
sind eine ganze Menge:...


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