Scharfes Schwert | Von Ulrich Heyden
9 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Erweiterung des Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch öffnet der
Kriminalisierung von missliebigen Meinungen Tür und Tor.
Ein Standpunkt von Ulrich Heyden.
Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im
„Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat
unter anderem Daniele Ganser und Hans-Joachim Maaz aktiv sind. Da
die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons)
erfolgte, übernimmt apolut diesen Text in der Zweitverwertung und
weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon
auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht.
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Ohne Vorankündigung verabschiedete der Bundestag vergangene Woche
eine Erweiterung des Paragrafen 130 StGB (Strafgesetzbuch), mit
dem „Volksverhetzung“ bestraft wird. Nun kann nicht mehr nur die
Leugnung des Holocaust, sondern auch die „Leugnung von
Völkermord“ mit einer Haftstrafe geahndet werden. Es klingt auf
den ersten Blick plausibel, dass monumentale Verbrechen nicht
ungestraft verharmlost werden sollten. Allerdings macht das
Gesetzgebungsverfahren misstrauisch, das praktisch keine
ausführliche Debatte über den Entwurf zuließ. Auch ist mit der
Neufassung des Paragrafen einer Unterdrückung abweichender
Meinungen und Erkenntnisse Tür und Tor geöffnet. Der Begriff
„Leugnung“ setzt ja voraus, dass es eine unbezweifelbare Wahrheit
gebe, die einem de facto allwissenden Gericht bekannt sei. Wendet
man das Gesetz etwa auf Berichte über den Krieg zwischen Russland
und der Ukraine an, so wird klar, in welcher Gefahr künftig
solche Auffassungen schweben, die das offizielle Narrativ
bezweifeln. Es könnte in Zukunft schwierig werden, zu behaupten,
dass russische Kriegsverbrechen nicht stattgefunden hätten oder
dass die Täter andere gewesen seien — und zwar auch dann, wenn
die Kritiker der herrschenden Meinung recht haben...
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