Betriebsurlaub? Nicht in Apotheken!

Betriebsurlaub? Nicht in Apotheken!

9 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Laut §23 der Apothekenbetriebsordnung sind Apotheken zur
ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet, damit die Versorgung
der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt ist.


 


An Sonn- & Feiertragen sowie am Wochenende hat immer eine
Apotheke im Umkreis Notdienst, auch nachts. Hier wechseln sich
die Apotheken in einem definierten Gebiet regelmäßig ab.


 


Was das für Apotheken noch bedeutet und warum sie nie
Betriebsferien machen, erfährst du in dieser Folge.


 


Wenn du weitere Fragen hast oder jemanden zum Reden brauchst,
dann melde dich gerne bei mir im Livechat auf meiner Website der
Apotheke, per Telefon oder auf Instagram!


 


| Website mit Livechat: https://nordbahnhof-apotheke.de/


 


| Instagram: https://www.instagram.com/apothekerin_danny/

Weitere Episoden

212 - Umstyling
18 Minuten
vor 2 Tagen
211 - Wenn einer eine Reise tut
11 Minuten
vor 1 Woche
209 - Halloween
16 Minuten
vor 3 Wochen
208 - Bluthochdruck
15 Minuten
vor 4 Wochen

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: