Betriebsurlaub? Nicht in Apotheken!
9 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Laut §23 der Apothekenbetriebsordnung sind Apotheken zur
ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet, damit die Versorgung
der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichergestellt ist.
An Sonn- & Feiertragen sowie am Wochenende hat immer eine
Apotheke im Umkreis Notdienst, auch nachts. Hier wechseln sich
die Apotheken in einem definierten Gebiet regelmäßig ab.
Was das für Apotheken noch bedeutet und warum sie nie
Betriebsferien machen, erfährst du in dieser Folge.
Wenn du weitere Fragen hast oder jemanden zum Reden brauchst,
dann melde dich gerne bei mir im Livechat auf meiner Website der
Apotheke, per Telefon oder auf Instagram!
| Website mit Livechat: https://nordbahnhof-apotheke.de/
| Instagram: https://www.instagram.com/apothekerin_danny/
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