Was tun mit den vielen Impfopfern? | Von Uwe G. Kranz

Was tun mit den vielen Impfopfern? | Von Uwe G. Kranz

17 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Ein Standpunkt von Uwe G. Kranz.


Weltweit sind inzwischen über drei Milliarden Menschen
„C-geimpft“. In Deutschland sind es 64 Millionen – etwa 76
Prozent der Bevölkerung. Viele von ihnen erleiden als Folge der
„Impfung“ Nebenwirkungen, zum Teil erhebliche Schädigungen, eine
große Anzahl verstirbt. Politik und Medien tun dies als
Verdachtsfälle ab. Inzwischen werden auf internationaler Ebene
diese Krankheitsschädigungen nach einer gentherapeutischen
Injektion unter dem Namen „Post-Vac-Syndrom“ (PVS)
zusammengefasst. Im Wesentlichen liefern uns die Datenbanken
EudraVigilance (EMA), DEMED (US-Militär) und VAERS (USA) die
Daten für das Wissen um die unerwünschten Arzneimittelwirkungen
(UAW) der „Impfstoffe“.


Das Dunkelfeld ist dabei immens, wie diverse wissenschaftliche
Studien belegen: Nach unbestrittener Einschätzung werden VAERS
nur etwa 1 Prozent, der EudraVigilance nur rund 5 Prozent der
tatsächlichen Fälle gemeldet, die zudem zu 90 Prozent aus
Meldungen der Impfopfer selbst oder ihrer Angehörigen stammen.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht jedoch für Ärzte
eine gesetzliche Meldepflicht von Nebenwirkungen, auch wenn es
sich nur um Verdachtsfälle handelt (§13 Abs. 5 IfSG). Dies zu
unterlassen ist zwar „nur“ eine Ordnungswidrigkeit (die
offensichtlich nirgends verfolgt wird); trotzdem rechnen Ärzte
nachweisbar vieltausendfach Leistungen für die Behandlungen von
„Impf“-Nebenwirkungen bei den Krankenkassen ab – meist unter den
klassischen ICD-Codes T 88.0/T 88.1 („Impfkomplikationen nach
Corona-Impfung“), U12.9 („Unerwünschte Nebenwirkungen bei der
Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet“) oder
Y59.9 („Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive
Substanzen“). Da sie jedoch die vorgeschriebene Meldung in den
meisten dieser Fälle „mangels Verdachts“ bewusst unterlassen
hätten, könnten diese Abrechnungen auch als Betrugstatbestände
angesehen werden. Besteht die Ärzteschaft also de facto zu -zig
Tausenden aus Straftätern? Das grenzte dann an organisierte
Kriminalität. Aber warum werden die Ordnungswidrigkeiten nicht
verfolgt? Wir müssen doch auch unsere Bußgelder für falsches
Parken, unterlassenen Impfmeldungen oder Demo-Verstößen blechen?
Schließlich geht es hier um weitaus höhere Bußgelder in Höhe von
25.000 Euro je unterlassener Meldung.


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