Die unerwünschte Souveränität (Teil 3) | Von Angela Mahr
26 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ein Standpunkt von Angela Mahr.
Wie können alle Ethnien friedlich und auf Augenhöhe miteinander
leben? Von diesem Wunsch, diesem Anliegen ist dieser Artikel
geprägt. Wenn wir dahin kommen möchten, dann hilft es, vergangene
Fehler zu analysieren und zu korrigieren. Wie ist es heute? Wie
erlebten die Menschen in der Ostukraine die Zeit nach dem Putsch?
Ist das Selbstbestimmungsrecht der Menschen im Donbass
völkerrechtlich geschützt? In diesem Text geht es um eine
Rückschau, vor allem aber um eine Einordnung des Kriegs in der
Ukraine aus völkerrechtlicher Sicht. Den ersten Teil finden Sie
hier und den zweiten hier. Der dritte Teil beschreibt
beispielhaft einige Schritte in die Selbstbestimmung der
Ostukraine, die Sezession der Krim 2014 sowie die grundsätzliche
Frage, warum Sezession im Völkerrecht nicht verhandelt wird.
Das Referendum in der Ostukraine 2014
„Bei einem Referendum in der Ostukraine hat nach Angaben der
Separatisten eine überwältigende Mehrheit für eine Abspaltung
gestimmt“, erklärt die Tagesschausprecherin am 12. Mai 2014.
„Heute erklärten die prorussischen Aktivisten die Republiken
Donezk und Lugansk für unabhängig. Nächster Schritt könnte der
Anschluss an Russland sein.“
Diese Formulierungen waren unpassend. Wladimir Putin,
beziehungsweise das russische Parlament und der Föderationsrat,
hatte die Republiken erst acht Jahre später überhaupt anerkannt.
„Die Referenden, die von den beiden selbst ernannten Republiken
Donezk und Lugansk im Mai 2014 durchgeführt wurden, waren keine
Referenden über „Unabhängigkeit“ (независимость) (...), sondern
Referenden über ‚Selbstbestimmung‘ oder ‚Autonomie‘
(самостоятельность)“, unterscheidet Jacques Baud. Der Zusatz
„prorussisch“ suggeriere, dass Russland eine Konfliktpartei sei,
was nicht der Fall war. Der Begriff „russischsprachig“ wäre
ehrlicher gewesen. Außerdem seien diese Referenden gegen den Rat
von Putin durchgeführt worden.
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