Der Rechtsstaat und das Grundgesetz werden entsorgt | Markus Fiedler

Der Rechtsstaat und das Grundgesetz werden entsorgt | Markus Fiedler

25 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Ein Standpunkt von Markus Fiedler.


Wir erleben heute, wie das Grundgesetz nach und nach geschliffen
wird. Ein Grundrecht nach dem anderen fällt den Maßnahmen der
Zero-Covid-Sekte zum Opfer und wird abgeschafft. Euphemistisch
heißt das dann „Der Artikel x y z wird durch das Gesetz
eingeschränkt“. Der Zerstörungs-Enthusiasmus machthungriger
Politiker kennt keine Grenzen mehr.


OVG Lüneburg


Manchmal gebieten Richter diesem Treiben Einhalt wegen allzu
massiver Grundrechtsverletzungen. Da war zuletzt das
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (Niedersachsen), welches am
16.12.2021 die 2G-Regelung im Einzelhandel kippte. Dann passieren
aber unglaubliche Dinge. Der ehemals für Gesundheitsfragen
zuständige 13. Senat wird nämlich zukünftig um einen Richter
ergänzt und mit einer neuen Aufgabe betraut und ein neu
geschaffener 14. Senat beschäftigt sich zukünftig mit den
Corona-Fällen. Diese Personal-Posse kann natürlich auch eine rein
zufällige zeitliche Nähe zum Urteil haben. Glauben Sie an so
einen Zufall?


In den Presseverlautbarungen liest man dazu, dass der Senat
„umstritten“ sei. Ist das noch neutral formuliert? Auch, dass dem
zuständigen vorsitzenden Richter Alexander Weichbrodt bzw. seinem
13. Senat „eigenwillige Entscheidungen“ vom
"Rundblick-Politik-Journal für Niedersachsen" vorgeworfen werden,
klingt nach einer politischen Berichterstattung und es riecht
gewaltig nach Gesinnungsdiktatur und Säuberungen in der
niedersächsischen Justiz. Werden hier unbequeme Richter
aussortiert, wenn sie allzu sehr am guten alten Grundgesetz
hängen?


Dem grundrechtstreuen Leser wird dann aber auch nicht entgangen
sein, dass eines der ersten Urteile des neu geschaffenen 14.
Senats sich abermals mit unsinnigen und totalitären
2G-Coronaverordnungen des Landes Niedersachsen beschäftigte. Laut
Verordnung dürfen nämlich nur „geimpfte“ Sportler Sportanlagen
unter freiem Himmel nutzen.


Selbst dem Gläubigsten aus der Corona-Sekte wird aufgefallen
sein, dass diese Verordnung grober Unfug ist und nichts mit
Infektionsprävention zu tun hat. Und so urteilte auch das
Lüneburger Oberverwaltungsgericht. Eine Golfspielerin hatte
geklagt und bekam Recht. Sie darf auch ungeimpft und ohne
Corona-Test auf den Golfplatz, weil dort aufgrund mangelnder
Besucherdichte keine Infektionsgefahr besteht.


Aber alleine dieses Detail aus dem Wust an Verordnungen zeigt,
mit welcher Machtbesoffenheit Politiker ans Werk gehen, wenn sie
Verordnungen verfassen. Da fallen bei vielen sämtliche Hemmungen,
sich am Grundgesetz zu vergreifen. Einige wissen vielleicht noch
nicht einmal, was das ist. ... hier weiterlesen:
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