Der indirekte Impfzwang für Pflegeberufe nach § 20a IfSG ist verfassungswidrig | Von Friedemann Willemer
13 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ein Standpunkt von Friedemann Willemer.
Am 12. Dezember 2021 ist § 20a IfSG - Immunitätsnachweis gegen
Covid-19 - in Kraft getreten. Nach Abs. 1 müssen alle Personen ab
dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im
Sinne des § 2 Nr. 2 oder Nr. 4 der
Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sein, die in
Einrichtungen oder Unternehmen der Ziffern 1 bis 3 tätig sind,
wie u. a. Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen,
Rettungsdienste, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung
älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und
ambulante Pflegedienste.
Die Pflegekräfte müssen ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis
vorlegen, d. h. einen Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem oder mehreren vom
Paul-Ehrlich-Institut im Internet genannten Impfstoffen. Dabei
handelt es sich u. a. um die Covid-19-Impfstoffe Janssen,
Moderna, Pfizer/BionTech und AstraZeneca.
Alle Covid-19-Impfstoffe sind bedingt zugelassen, d. h. die
Zulassung verliert ihre Gültigkeit nach einem Jahr, sofern keine
endgültige Zulassung – liegt bisher noch nicht vor – oder eine
Verlängerung um ein weiteres Jahr erfolgt.
§ 20a IfSG benennt mittelbar unter Verweis auf die
Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung die Impfstoffe, mit
denen die Personen sich impfen lassen müssen.
Verfassungswidrigkeit
Unter Beachtung der Menschenwürde Artikel 1 Grundgesetz und des
Selbstbestimmungsrechts Artikel 2 Grundgesetz darf der Staat von
seinen Bürgern keine Impfung mit einem bedingt zugelassenen
Impfstoff verlangen, d. h. einem Impfstoff über dessen
Wirksamkeit und seine Nebenwirkungen ein abschließendes Urteil
nicht möglich ist. § 20a IfSG kann deshalb keine
Ermächtigungsgrundlage für eine Impfung mit den vom
Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen sein.
Das Gesetz kann allenfalls verfassungskonform dahingehend
ausgelegt werden, dass nur eine Impfung hinzunehmen ist mit einem
Impfstoff, über den evidenzbasierte Studien zur Wirksamkeit und
zu den Nebenwirkungen vorliegen, mit dem Ergebnis, dass die
Impfstoffe eine Covid-19-Erkrankung sicher verhindern und
ebenfalls verhindern, die Übertragung des SARS-CoV-2-Virus und
auszuschließen ist, dass die Impfstoffe unerwünschte
Nebenwirkungen haben. ...hier weiterlesen:
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