Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 52 oder 22 | Von Jochen Mitschka

Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 52 oder 22 | Von Jochen Mitschka

21 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?


Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.


In der heutigen Zusammenfassung geht es in der Sitzung 22 um das
Thema "Player: Drosten, Ferguson, Wieler, die Charité und
die Rolle von TIB Molbiol". (Warum tun sie, was sie machen?) (1)
Der Ausschuss beginnt mit der Diskussion eines der wichtigsten
Protagonisten der Corona-Krise, Prof. Christian Drosten. Als
erster Gast wurde der Historiker und Blogger, Artur Aschmoneit,
befragt. Und man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Tradition
des Mittelalters, nach der Fürsten Wissenschaftler an ihren Hof
holten, um den eigenen Ruhm zu stärken, heute in ähnlicher Form
immer noch präsent ist. Nur dass "Ruhm" heute eine andere
Bedeutung hat.


Artur Aschmoneit


betreibt den Blog "corodok.de" in dem viele Details, die von
Medien unbeachtet blieben, genauer untersucht werden. Herr
Aschmoneit hat sich insbesondere auch mit der Dissertation von
Prof. Drosten auseinandergesetzt.


Aschmoneit erklärte, dass dieses Thema zu Beginn keineswegs im
Zentrum seines Interesses gestanden hätte. Er selbst würde es für
eine marginale Frage halten, "ob irgendeine der Figuren in diesem
System irgendeinen Titel zurecht trägt", ihn interessieren mehr
die Interessenstrukturen und ihre Verflechtungen.


Er wäre auch hin und wieder gefragt worden, warum man sich über
das Thema aufrege. Der Mann, Drosten, sei ein international
anerkannter Wissenschaftler. Darauf antwortete er, dass es einige
Beispiele dafür gebe, dass Menschen wie Karl-Theodor zu
Guttenberg, der für einen guten Verteidigungsminister gehalten
wurde, oder Frau Schavan, die viele eine überragende
Kultusministerin nannten, gestürzt seien wegen Unregelmäßigkeiten
in ihrer Doktorarbeit.


Dann gebe es noch den Einwand, er wolle doch einer deutschen
Hochschule nicht unterstellen, dass da etwas schiefgelaufen sei.
Weil der Vorwurf sei, dass Herr Drosten vermutlich seine
Doktorarbeit nicht fristgemäß veröffentlicht hatte, weshalb die
Goethe-Universität die Promotionsurkunde nicht hätte verleihen
dürfen.


Dr. Füllmich warf ein, dass es nicht nur um eine Terminverletzung
gehe. Sondern der Angriff auf den akademischen Titel bedeute
gleichzeitig einen Angriff auf die Glaubwürdigkeit. Während bei
Frau Schavan die Mängel in der Doktorarbeit eher eine Kleinigkeit
waren, sei die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg
insgesamt dermaßen mit Fehlverhalten gefüllt, dass man seine
Glaubwürdigkeit insgesamt durchaus in Frage ziehen konnte. Was ja
auch durch seine Lobby-Tätigkeit gegenüber der Bundesregierung
für zwei fragwürdige Firmen, unter anderem WireCard, bestätigt
werde.


Herr Aschmoneit erklärte, dass er nicht beurteilen könne, ob es
fachliche Einwände gegen die Doktorarbeit von Prof. Drosten gebe.
Sondern ihn interessiere die Fragestellung, wie es überhaupt zu
dem Papier gekommen sei, welches der Öffentlichkeit nun
präsentiert wird. Kann dieses Papier tatsächlich sein, was er
eingereicht hat?


Er sage nicht, dass Drosten etwas abgeschrieben habe, sondern
frage, ob dieser Text eine eigene wissenschaftliche Leistung ist,
wann er erschienen ist, und ob die Angaben der Goethe-Universität
plausibel sind. Er kam dann noch mal zurück zu dem Vorwurf, er
würde einer Universität vorwerfen, Absprachen getroffen zu haben.


Darauf antwortete er, dass es einige dutzend Plagiatsfälle an
deutschen Universitäten gebe, die alle ein vermeintlich
ordnungsgemäßes Verfahren durchlaufen haben. Auf Anfragen war in
jedem Fall die Universität erst mal der Meinung, dass bei ihr
alles richtig gelaufen sei. Erst nachdem Öffentlichkeit und
Justiz nachfragten, seien diese Fälle aufgedeckt worden. Deshalb,
so Aschmoneit, sei die Behauptung der Goethe-Universität, dass
alles in Ordnung ist, nicht besonders belastbar.


Ihn hatte aber am Anfang mehr interessiert, wer Prof. Drosten
denn überhaupt ist. Deshalb hatte er sich mit seinem Werdegang
auseinandergesetzt und war dabei auf zwei Lebensläufe gestoßen,
die Drosten selbst ins Internet gestellt hatte, die aber nicht
zusammenpassten.


Es gebe nun einen neuen Lebenslauf, der laut Aschmoneit
"glaubwürdig zu sein scheint" und der auf der Internetseite der
deutschen Ärztekammer veröffentlicht wurde. Nach diesem
Lebenslauf erfolgte die Promotion im Jahr 2003, und nach
Tätigkeit an der Universität Bonn kam der Wechsel zur Charité in
Berlin.


Dort besetze Prof. Drosten zwei Lehrstühle. Wobei man sich frage,
wie Drosten die Verpflichtung zur Lehre wahrnehmen kann. Nach
Recherchen von ihm und anderen habe Drosten bisher nicht an der
Charité gelehrt. Und Herr Drosten habe sich auch nicht
habilitiert.


Üblicherweise müssen Professoren, bevor sie einen Lehrstuhl
erhalten, eine Habilitation durchlaufen. Die Hochschulordnung
sieht Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn ganz herausragende
wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.


Interessant ist, dass die Voraussetzung für eine Habilitation
eine Promotion ist. Drosten sei nun einer der wenigen, wenn nicht
der einzige Virologe in Deutschland, der zwar Professor ist, der
sich aber nicht habilitiert habe.


Dr. Füllmich erklärte dann noch einmal, dass die Voraussetzung
für eine Promotion die eigenständige wissenschaftliche Leistung
sei, welche vorher noch nicht veröffentlicht wurde. Für die
Habilitationsschrift, so erklärte er, gebe es die gleichen
Anforderungen. An juristischen Fakultäten würde man ohne eine
solche Arbeit nicht Professor werden. Und ohne Promotion kann man
nicht habilitieren.


Herr Aschmoneit erklärte, dass der Grund für die Professur
eigentlich nur die Entdeckung des SARS-Virus im Jahr 2003 gewesen
sein könne. Sars wäre "eine künstlich hochgepuschte Pandemie"
gewesen, die ca. 9000 Menschen auf der Welt betroffen hat und
weniger als 800 Todesopfer forderte. In Deutschland gab es seinen
Recherchen zufolge 9 Fälle von Sars-Infektionen.


Christian Drosten hat dafür das erste Bundesverdienstkreuz
erhalten. Der Mitentdecker, Prof. Günther, so erklärte er, wäre
medial immer in den Hintergrund gerückt worden. Drosten habe ja
dann wenige Wochen vor seiner Befragung im Ausschuss das zweite
Bundesverdienstkreuz für eine parallele Leistung im Fall von
Sars-COV-2 erhalten.


Der erste Preis für die Entdeckung sei von einer Pharmastiftung
an Drosten vergeben worden. Die beiden Lehrstühle seien
entstanden durch die Initiative der Johanna-Quandt-Stiftung. Die
Familie Quandt zähle immer noch zu den reichsten Menschen
Deutschlands. "Das Vermögen dieses Großclans wird oft in anderen
Zusammenhängen genannt". Das Vermögen sei nicht zuletzt durch
Zwangsarbeit in Konzentrationslagern des deutschen Faschismus
entstanden.


Nach dem Tod der namensgebenden Mutter Johanna ist der Sohn
Stefan die führende Persönlichkeit in der Stiftung. Die Stiftung
beschloss offensichtlich die Medizin in Deutschland und der
Charité zu finanzieren. Dadurch sei Drosten mit zwei Lehrstühlen
bedacht worden. Die Johanna-Quandt-Stiftung habe vor wenigen
Monaten auch eine Mitautorin des Drosten Podcasts mit
sechsstelligen Summen zur Förderung der Corona-Forschung
bedacht…weiterlesen hier:
https://apolut.net/corona-untersuchungsausschuss-teil-52-oder-22-von-jochen-mitschka


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