AI Want to Break Free - Rechtliche Grenzen für künstliche Intelligenz

AI Want to Break Free - Rechtliche Grenzen für künstliche Intelligenz

mit Prof. Dr. Tobias Keber, Dr. Daniel Halft, Fabian Reinholz, Constantin Berlage und Dr. Martin Schirmbacher
1 Stunde 30 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten
Am 30.11.2023 fand der HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm
mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und
Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei
Podcastfolgen gemacht. In der (zweiten Sonder-) Folge 46 geht es um
die vier wesentlichen Rechtsfragen künstlicher Intelligenz in der
Praxis: Mit Prof. Dr. Tobias Keber (Datenschutzbeauftragter
Baden-Württemberg) sprechen wir über Datenschutz. Dr. Daniel Halft
(idealo) berichtet über Haftung und KI-Richtlinien in Unternehmen.
Fabian Reinholz und Constantin Berlage beleuchten die
urheberrechtliche Seite von KI und Martin Schirmbacher und Marlene
Schreiber blicken auf den aktuellen Entwurf der KI-Verordnung. Den
Anfang macht Tobias Keber, der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Er
beleuchtete die verschiedenen datenschutzrechtlichen
Fragestellungen beim KI-Einsatz: Wer ist verantwortlich? Wo liegt
der Personenbezug? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die
Datenverarbeitung? Wo bleibt die Transparenz? Wann braucht man eine
Datenschutzfolgenabschätzung? Dr. Daniel Halft ist
Inhouse-Rechtsanwalt bei idealo und freier Berater für den Einsatz
von KI in Rechtsabteilungen und Unternehmen. Die Essenz seines
Vortrags ist: Verständnis der Technik und ihres konkreten Einsatzes
im Unternehmen, betroffene Rechtsgebiete identifizieren, gemeinsam
klare Regeln erstellen aber auch gegenseitiges Vertrauen zwischen
Rechtsabteilung & Fachabteilung etablieren. Wir sprechen über
die Bedeutung von KI-Richtlinien und auch darüber, wie man diese im
Unternehmen zur Geltung bringt. Fabian Reinholz und Constantin
Berlage sind Kollegen aus HÄRTINGs IP-Team. Sie sprachen über die
urheberrechtlichen Fragen künstlicher Intelligenz. Sie
unterscheiden zwischen potenziellen Rechtsverletzung beim
KI-Training (mit § 44b UrhG), beim Prompting und beim Output.
Außerdem geht es darum, ob jeweils eigene Rechte entstehen können,
am Prompt einerseits (klar) und am Ergebnis andererseits (nein,
weil es an der schöpferischen Leistung eines Menschen fehlt).
Schließlich sprechen Marlene Schreiber und Martin Schirmbacher
(beide Partner bei HÄRTING) über den Entwurf der KI-Verordnung. Es
geht um den Stand der Verhandlungen in Brüssel und
Wahrscheinlichkeiten, ob der AI Act tatsächlich kommen wird. Dann
sprechen wir über Regulierung der Haftung für KI: durch den AI Act
(ohne eigene Haftungsregeln), die wohl kommende
KI-Haftungs-Richtlinie (verschuldensabhängige Haftung) und die
Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie (verschuldensunabhängige
Herstellerhaftung). Zudem geht es um die unterschiedlichen
Risikoklasse von KI-Systemen und die Folgen daraus für die tätigen
Akteure.

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