Hello, is it Leads you're looking for?

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mit Sebastian Schulz zum Direktmarketing und der Bußgeldpraxis der europäischen Datenschutzbehörden
1 Stunde 4 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Beim letzten Mal haben wir in einer Sonderfolge alles zum
„Planet49“-Urteil des BGH, dem Thema Cookies und die Auswirkungen
des Urteils, u.a. im Marketingbereich, besprochen. Nachdem nun die
Urteilsgründe erschienen sind, haben Frederike Kollmar und Martin
Schirmbacher die Entscheidung des BGH zur Notwendigkeit einer
Einwilligung in das Setzen und Auslesen von Cookies vom 28.5.2020
für die WRP besprochen
(https://www.haerting.de/de/kommentar-zum-bgh-urteil-zu-cookie-einwilligung-ii).
In dieser Folge knüpfen wir thematisch an: Heute dreht sich alles
um das Thema Direktmarketing und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zuvor geht es in unseren News aber um das druckfrische Urteil des
EuGHs zum EU-US Privacy Shield („Schrems II“), mit dem der EuGH das
rund vier Jahre alte EU-US Privacy Shield Abkommen für ungültig
erklärt (!!!). Damit hat das Urteil massive Auswirkungen auf die
Rechtmäßigkeit von Datentransfers in die USA. Direktmarketing ist
im E-Commerce nicht mehr wegzudenken. Es bietet aber nicht nur
viele Chancen, sondern birgt auch rechtliche Hürden, die für viele
nicht vorhersehbar sind. Mit unserem Kollegen, Rechtsanwalt
Sebastian Schulz, sprechen wir über Direktmarketing in all seinen
Facetten: Wir klären, was rechtlich geht und was nicht. „Kurios und
kontrovers“ finden wir in dieser Woche die Bußgeldpraxis der
europäischen Datenschutzbehörden nach der DSGVO und fragen uns:
„Schießen die Datenschutzbehörden mit Kanonen auf Spatzen?“

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