#Stayathomeoffice

#Stayathomeoffice

mit Marlene Schreiber zum Rechtsrahmen des Homeoffice und einem ärgerlichen Schreiben der Berliner Senatsverwaltung zu Videokonferenzen im Homeschooling
48 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Wir bleiben nicht nur zuhause, wir arbeiten dort auch. Und deshalb
dreht sich in Folge 2 vieles um das Thema Homeoffice. Aber nicht
nur: In unseren News geht es u.a. um Werbepost im Hausbriefkasten,
das Recht auf Vergessenwerden und Google und eine wichtige
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz zu vielen strittigen
Fragen der DSGVO. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist schon
eine ganze Weile in Gang. Diskutiert wird auch die Frage, wie wir
arbeiten (wollen). Homeoffice ist dennoch für viele Beschäftigte in
Deutschland – trotz der bestehenden technischen Möglichkeiten und
der veränderten Anforderungen an Arbeitsbedingungen – nicht üblich.
In vielen Unternehmen hat COVID-19 jetzt Fakten geschaffen und
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das (Zwangs-)Homeoffice
versetzt – und das häufig auf die Schnelle und nur provisorisch.
Mit unserer Kollegin und Rechtsanwältin Marlene Schreiber sprechen
wir über die rechtlichen Anforderungen, die beim Homeoffice erfüllt
werden müssen: Was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu
beachten? Wie kann IT-Sicherheit garantiert werden? Und was müssen
Arbeitgeber beachten? Wir klären auf. „Kurios und kontrovers“
finden wir in dieser Woche die Vorgaben der Berliner
Senatsverwaltung für Bildung zu Videokonferenzen beim Homeschooling
und fragen uns: Was können Lehrerinnen und Lehrer denn jetzt
eigentlich tun, wenn sie mit ihren Schülern Unterricht per
Videokonferenz machen wollen?

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