Fehlerquote bei der ICD-Verschlüsselung und Realisierbarkeit der Pflege-Personalregelung des Gesundheitsstrukturgesetzes
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Beschreibung
vor 30 Jahren
Seit 1. 1. 1993 ist auf den Erhebungsbögen der
Pflege-Personalregelung des Gesundheitsstrukturgesetzes die Angabe
des ICD-Schlüssels (ICD = »international classification of
diseases«) der Hauptdiagnose gesetzlich vorgeschrieben. Um die
Fehlerquote bei dieser Verschlüsselung und deren Ursachen zu
analysieren, wurden für das 1. Halbjahr 1993 die Daten der
Pflege-Personalregelung erfaßt und die ICD-Schlüssel mit den
korrespondierenden Einträgen des Diagnosenarchivs abgeglichen. Bei
671 der 2308 überprüften Erhebungsbögen (29 %) wurden Fehler bei
der Verschlüsselung festgestellt. Besonders hoch war die
Fehlerquote in den Bereichen Kardiologie (39 %), Angiologie (37 %),
Nephrologie (36 %) und Neurologie (35 %). Allerdings stammten die
falschen Diagnosen in der Kardiologie und Nephrologie zu einem
hohen Prozentsatz aus demselben Diagnosenteilbereich. - Im Sinne
der Qualitätssicherung müssen die an der Verschlüsselung
beteiligten Ärzte über die negativen Folgen für die
Personalausstattung umfassend informiert werden; die
Verschlüsselung muß von erfahrenen Kollegen durchgeführt,
klinikintern überprüft und, falls technisch möglich, mit dem
Diagnosenarchiv abgeglichen werden. Die Erfassung nur einer
Hauptdiagnose ist bei multimorbiden Patienten nicht sinnvoll.
Pflege-Personalregelung des Gesundheitsstrukturgesetzes die Angabe
des ICD-Schlüssels (ICD = »international classification of
diseases«) der Hauptdiagnose gesetzlich vorgeschrieben. Um die
Fehlerquote bei dieser Verschlüsselung und deren Ursachen zu
analysieren, wurden für das 1. Halbjahr 1993 die Daten der
Pflege-Personalregelung erfaßt und die ICD-Schlüssel mit den
korrespondierenden Einträgen des Diagnosenarchivs abgeglichen. Bei
671 der 2308 überprüften Erhebungsbögen (29 %) wurden Fehler bei
der Verschlüsselung festgestellt. Besonders hoch war die
Fehlerquote in den Bereichen Kardiologie (39 %), Angiologie (37 %),
Nephrologie (36 %) und Neurologie (35 %). Allerdings stammten die
falschen Diagnosen in der Kardiologie und Nephrologie zu einem
hohen Prozentsatz aus demselben Diagnosenteilbereich. - Im Sinne
der Qualitätssicherung müssen die an der Verschlüsselung
beteiligten Ärzte über die negativen Folgen für die
Personalausstattung umfassend informiert werden; die
Verschlüsselung muß von erfahrenen Kollegen durchgeführt,
klinikintern überprüft und, falls technisch möglich, mit dem
Diagnosenarchiv abgeglichen werden. Die Erfassung nur einer
Hauptdiagnose ist bei multimorbiden Patienten nicht sinnvoll.
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