Dania Alasti: Der Wille zum Nein
Vortrag von 14.06.2017 bei Jenseits der Geschlechtergrenzen
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Beschreibung
vor 7 Jahren
Dania Alasti MA. ist Autorin und studierte Philosophie in Hamburg
und Berlin. Juni 2017 referierte sie daüber Wie die deutsche
Rechtsprechung Betroffenen sexueller Gewalt einen selbstbestimmten
Subjektstatus verweigert hat. Aus dem Abstract: Die Auslegung des
Sexualstrafrechts vor der Reform im Juli 2016 hatte den Betroffenen
sexueller Gewalt den Status des bürgerlichen Subjektes verweigert.
Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung wurde an der physischen
Widerstandsfähigkeit bemessen, nicht an der Äußerung des Willens.
Nicht nur war die Verfügung über Eigentum besser geschützt als die
Verfügung über den eigenen Körper. Die Praxis der Rechtsprechung
hat auch zu widersprüchlichen Auslegungen des Gewaltbegriffs bei
Sitzblockaden und bei sexueller Gewalt geführt. In meinem Vortrag
werde ich die Problematik des Strafrechts vor der Reform darlegen,
um zu zeigen, dass dem Strafrecht sowie seiner Apologie
Vergewaltigungsmythen zugrunde lagen. Dabei verstehe ich die
Forschung zu Vergewaltigungsmythenakzeptanz der
Sozialwissenschaften als eine Art von Ideologiekritik im Sinne der
Kritischen Theorie, die Widersprüche als Ausdruck von
Herrschaftsverhältnissen versteht. Doppelstandards bei der
Auslegung des Gewaltbegriffs bei Sitzblockaden und bei sexueller
Gewalt interpretiere ich insofern als Ausdruck patriarchaler
Ideologien. Dass seit der Reform der verbale Ausdruck des
entgegenstehenden Willens hinreichend sein soll, um die sexuelle
Selbstbestimmung zu schützen, ist die Verwirklichung des
Versprechens an das bürgerliche Subjekt, autonom über sich und die
eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können. Diese
Selbstbestimmung werde ich ebenfalls hinterfragen als etwas, das
nicht unabhängig von gesellschaftlichen Verhältnissen gedacht
werden kann.
und Berlin. Juni 2017 referierte sie daüber Wie die deutsche
Rechtsprechung Betroffenen sexueller Gewalt einen selbstbestimmten
Subjektstatus verweigert hat. Aus dem Abstract: Die Auslegung des
Sexualstrafrechts vor der Reform im Juli 2016 hatte den Betroffenen
sexueller Gewalt den Status des bürgerlichen Subjektes verweigert.
Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung wurde an der physischen
Widerstandsfähigkeit bemessen, nicht an der Äußerung des Willens.
Nicht nur war die Verfügung über Eigentum besser geschützt als die
Verfügung über den eigenen Körper. Die Praxis der Rechtsprechung
hat auch zu widersprüchlichen Auslegungen des Gewaltbegriffs bei
Sitzblockaden und bei sexueller Gewalt geführt. In meinem Vortrag
werde ich die Problematik des Strafrechts vor der Reform darlegen,
um zu zeigen, dass dem Strafrecht sowie seiner Apologie
Vergewaltigungsmythen zugrunde lagen. Dabei verstehe ich die
Forschung zu Vergewaltigungsmythenakzeptanz der
Sozialwissenschaften als eine Art von Ideologiekritik im Sinne der
Kritischen Theorie, die Widersprüche als Ausdruck von
Herrschaftsverhältnissen versteht. Doppelstandards bei der
Auslegung des Gewaltbegriffs bei Sitzblockaden und bei sexueller
Gewalt interpretiere ich insofern als Ausdruck patriarchaler
Ideologien. Dass seit der Reform der verbale Ausdruck des
entgegenstehenden Willens hinreichend sein soll, um die sexuelle
Selbstbestimmung zu schützen, ist die Verwirklichung des
Versprechens an das bürgerliche Subjekt, autonom über sich und die
eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können. Diese
Selbstbestimmung werde ich ebenfalls hinterfragen als etwas, das
nicht unabhängig von gesellschaftlichen Verhältnissen gedacht
werden kann.
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