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Beschreibung
vor 2 Jahren
Mit der Dublin-Verordnung wurde die Zuständigkeit für
Asylverfahren innerhalb der EU einheitlich geregelt. Was bedeutet
diese Verordnung für die Arbeit einer Anwältin für
Migrationsrecht in Deutschland? Im zweiten Teil unserer Folge zum
Migrationsrecht unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit
Rechtsanwältin Claire Deery darüber, wie das Dublin-Verfahren
eigentlich funktioniert und wie sich die Dublin-Verordnung auf
ihre Arbeit auswirkt. Frau Deery erklärt, welche rechtlichen und
menschlichen Probleme mit der Dublin-Verordnung und dem
europäischen Asylsystem einhergehen.
Viel Spaß beim Hören!
Für Kritik, Feedback, Anregungen und neue Ideen erreicht ihr uns
unter: podcast@elsa-goettingen.de
SHOW NOTES:
00:00 | Einführung
00:14 | Frau Deery erklärt die Dublin-Verordnung
00:49 | Bedeutung des Dublin-Verfahrens für Frau Deerys Arbeit
02:11 | Abschiebungen innerhalb Europas
03:39 | Wochenfrist
04:15 | Verlängerung der Abschiebefrist durch Eilverfahren
06:27 | Unterschiedliche Situation in verschiedenen Ländern
Europas
08:03 | Anerkannte Flüchtlinge
09:04 | Weiterwandern innerhalb der EU
10:08 | Rechtsprechung zu Italien
10:55 | Rechtsprechung zu Griechenland
11:17 | Asylsystem der EU
12:49 | Aufenthaltsperspektive über Integration
13:30 | Steuerung und Regulierung der Sekundärwanderung
14:02 | Asylum-Shopping
14:30 | Daueraufenthalt
14:57 | Verabschiedung
ZITATE:
„Die [Behörden] machen halt die Akte auf, gucken sich an, die
Person war vorher in Italien, bin ich gar nicht zuständig, und
machen die Akte wieder zu.“
„Dann ist hier richtig Rabatz, dann wollen die sofort zum Anwalt
und dann ist alles ganz wichtig, und das ist es natürlich auch,
subjektiv für die Person auf jeden Fall und für mich als Anwältin
auch, weil eine Wochenfrist ist halt auch relativ kurz.“
„Dann kann es sein, dass ich meine Klienten in eine viel
schlimmere Situation bringe durch ein Eilverfahren, weil ich
dadurch nämlich künstlich die Frist verlängere, innerhalb derer
ein Abschiebung stattfinden kann.“
„Dann sage ich immer zu meinen Klienten, sie können eine Party
machen, alles gut.“
„Ich klage sehr gerne und das ist mein Beruf und ich streite mich
auch gerne, aber es macht halt einfach ganz oft keinen Sinn, wenn
z.B. jemand mit einem negativen Brief kommt, er soll zurück nach
Österreich.“
„Das ist ein total spannendes Rechtsproblem, weil das hat der
EU-Gesetzgeber und der deutsche Gesetzgeber überhaupt gar nicht
auf dem Schirm gehabt, dass Leute weiterwandern innerhalb der
EU.“
„Viele verstehen das auch überhaupt nicht. Wieso bleiben die denn
nicht in Italien diese Ausländer? Und alle denken an ihren
letzten Italienurlaub. Ist doch total gutes Wetter, total gutes
Essen, guter Wein, mega schön. Warum bleiben Flüchtlinge nicht
da?“
„Man will halt ein Asylum-Shopping verhindern, also man will halt
verhindern, dass man jetzt durch jedes EU-Land reisen kann und
sich überall da sozusagen den Schutz abholen kann, sondern dass
man sagt, wir vertrauen auf jeden europäischen Staat und wenn man
einmal schonmal Schutz bekommen hat, dann braucht man den nicht
nochmal.“
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