Recht auf Vergessen

Recht auf Vergessen

Law to GÖ - Folge 1
38 Minuten
Podcast
Podcaster
Der Podcast von ELSA-Göttingen e.V.

Beschreibung

vor 2 Jahren

In dieser Folge unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit
Prof. Dr. Thiele von der Business & Law School Berlin über
das Recht auf Vergessen. Das Recht auf Vergessen stellt sicher,
dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht
dauerhaft zur Verfügung stehen und schafft so einen Ausgleich
zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und der
Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit der Allgemeinheit.
Prof. Dr. Thiele erklärt, von welchen Abwägungen sich das
Bundesverfassungsgericht bei seinen Grundsatzentscheidungen zum
Recht auf Vergessen leiten ließ, und warum es sich auch im
Hinblick auf das Jurastudium lohnt, sich mit dem Geflecht aus
universellen, europäischen und deutschen Grundrechten in den
beiden Entscheidungen auseinanderzusetzen.


 


Die Entscheidungen zum Nachlesen findet ihr hier:


Recht auf Vergessen I (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR
16/13):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr001613.html


Recht auf Vergessen II (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR
276/17):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr027617.html


 


Viel Spaß beim Hören!


SHOW NOTES:


00:00 | Über den Podcast


00:38 | ELSA-Day 2021


01:18 | Begrüßung


01:28 | Vorstellung Prof. Dr. Alexander Thiele


02:21 | Recht auf Vergessen I


03:29 | Prof. Dr. Thiele über den Prüfungsmaßstab


04:49 | Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts


07:12 | Betroffene Grundrechte


10:31 | Verhältnis der betroffenen Grundrechte


11:41 | Abgrenzung des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung


12:20 | Mittelbare Drittwirkung gegenüber Google, Facebook usw.


14:13 | Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit


16:25 | Mustergültige Abwägung des Bundesverfassungsgerichtes


17:00 | Zeitfaktor der Interessen


19:40 | Recht auf Vergessen II


20:46 | Rüge der Beschwerdeführerin


21:12 | Unterschied zu Vergessen I


21:42 | Europarechtliche Einordnung


22:17 | Beschwerdebefugnis


22:42 | Erweiterung des Prüfungsmaßstabs


23:10 | Prof. Dr. Thiele erläutert die Entscheidung


24:37 | Spaltung des Grundrechtsschutzes


26:11 | Prof. Dr. Thiele über die Motivation des
Bundesverfassungsgerichts


27:10 | Ausgang des Falles


27:46 | Unternehmensfreiheit Googles


28:02 | Verstärkung durch die Interessen der
Berichterstatter:innen und Nutzer:innen


29:10 | Ergebnis der Entscheidung


29:18 | Prof. Dr. Thieles Tipps für Studierende


29:45 | Kombination aus Grundrechtsfall mit Europarecht


30:10 | Gedanken zum Prüfungsaufbau


30:52 | Verschränkung der Grundrechtsebenen


32:14 | Bedeutung der Verschränkung der Grundrechtsräume


34:11 | Geflecht von Grundrechten


34:46 | Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH


36:51 | Zusammenfassung und Verabschiedung


ZITATE:


„Dieser Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist ja so ein bunter
Strauß aus allem Möglichen.“


„Was kann man sonst mitnehmen? Es ist, natürlich, ein
fundamentales Urteil im Hinblick auf die Verschränkung der
Grundrechtsebenen.“


„Es lohnt sich nicht mehr, im Europarecht auf Lücke zu setzen […]
und das gilt auch für die Richterinnen und Richter, die dieses
Recht anzuwenden haben.“
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