#6 Beschränkte Steuerpflicht bei sog. Registerfällen

#6 Beschränkte Steuerpflicht bei sog. Registerfällen

20 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die beschränkte Steuerpflicht bei der Überlassung von in
inländischen Registern eingetragenen Rechten ist seit 2020
Gegenstand zahlreicher (Praxis-)Debatten. Grundlegend geht es
hierbei um die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsauffassung sowie sich
aus mehreren BMF-Schreiben ergebende Mitwirkungspflichten. Bis zum
30.06.2022 besteht die Möglichkeit von einem vereinfachten
Verfahren Gebrauch zu machen. Gemeinsam mit Steuerberater Philipp
Lucas diskutieren wir die Vorschriften - § 49 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe f und Nummer 6 EStG - und besprechen konkrete
Handlungsempfehlungen anhand eines Praxisbeispiels. Grafisch
illustriert unter: https://bit.ly/3uvZZs6

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