#011 Was ändert sich durch die WEG Reform
Sehr gute und nützliche Informationen zur Reformierung des
Wohnungseigentumsgesetzes
18 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die WEG-Reform wurde vom Bundestag am 17.9.2020 endgültig in der
dritten Lesung beschlossen. Die neue Fassung soll voraussichtlich
ab 1.12.2020 gelten. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung des
Bundesrates. Nachdem die WEG-Reform vor der Sommerpause im
Bundestag nicht verabschiedet werden konnte, hatten Vertreter der
Koalition die noch strittigen Punkte anschließend ausgeräumt. Das
Gesetz ist vom Bundestag am 17.9.2020 beschlossen worden. Nach dem
Bundestag muss noch der Bundesrat abschließend über die WEG-Novelle
entscheiden. Am 9.10.2020 soll die Länderkammer über die Reform
beraten. Sollte das terminlich klappen, würde die Änderungen am
Wohnungseigentumsrecht zum 1.12.2020 in Kraft treten können. Der
Schwerpunkt der Reformierung lag darin die Beschlussfassung der
Wohnungseigentümer zu erleichtern, die Online-Teilnahme an der
Eigentümerversammlung zu ermöglichen, Kontrollmöglichkeiten der
Eigentumsverwaltung zu erweitern und Schlichtungsmechanismen
effizienter zu gestalten. Weiterhin sollte die Wirksamkeit der
Verwalterbestellung in bestimmten Fällen vom Vorhandensein eines
Sachkundenachweises abhängig gemacht, die Beschlussfassung
erleichtert sowie verbindliche digitale Plattformen für die
Eigentümergemeinschaften eingeführt werden.
dritten Lesung beschlossen. Die neue Fassung soll voraussichtlich
ab 1.12.2020 gelten. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung des
Bundesrates. Nachdem die WEG-Reform vor der Sommerpause im
Bundestag nicht verabschiedet werden konnte, hatten Vertreter der
Koalition die noch strittigen Punkte anschließend ausgeräumt. Das
Gesetz ist vom Bundestag am 17.9.2020 beschlossen worden. Nach dem
Bundestag muss noch der Bundesrat abschließend über die WEG-Novelle
entscheiden. Am 9.10.2020 soll die Länderkammer über die Reform
beraten. Sollte das terminlich klappen, würde die Änderungen am
Wohnungseigentumsrecht zum 1.12.2020 in Kraft treten können. Der
Schwerpunkt der Reformierung lag darin die Beschlussfassung der
Wohnungseigentümer zu erleichtern, die Online-Teilnahme an der
Eigentümerversammlung zu ermöglichen, Kontrollmöglichkeiten der
Eigentumsverwaltung zu erweitern und Schlichtungsmechanismen
effizienter zu gestalten. Weiterhin sollte die Wirksamkeit der
Verwalterbestellung in bestimmten Fällen vom Vorhandensein eines
Sachkundenachweises abhängig gemacht, die Beschlussfassung
erleichtert sowie verbindliche digitale Plattformen für die
Eigentümergemeinschaften eingeführt werden.
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