#006 Neues Gesetz zu Maklerprosion ab dem 23.12.2020
Besteller-Prinzip jetzt auch für den Verkauf von Immobilien
9 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Was ändert sich bei der Maklerprovision durch die Gesetzesänderung
im BGB in 2020? Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend
über die Reform zur Maklerprovision beraten. Demnach werden
Verkäufer und Käufer sich beim Immobilienkauf die Kosten für den
vermittelnden Immobilienmakler künftig zu gleichen Anteilen teilen.
Dadurch wird die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und
Verkäufer einer Immobilie fairer gestaltet. Neuregelung für
Verbraucherverträge Das Gesetz gilt nach §656b für Verträge, die
mit Verbrauchern geschlossen werden. Verträge, die mit
Gewerbetreibenden geschlossen werden, sind hiervon nicht betroffen.
Ziel der Neuregelung ist es, den Käufer davon zu entlasten, die
vollständige Provision zahlen zu müssen, so wie es in der
Vergangenheit üblich war. Maklervertrag reicht künftig in Textform
aus (§656a) Künftig kann ein Maklervertrag auch per E-Mail
geschlossen werden. Ein Vertrag in Schriftform mit rechtsgültiger
Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Gleichermaßen gilt jedoch
auch, dass Verträge, die mündlich geschlossen werden nicht mehr
gültig sind. #immobilienmaklerwerden #karriere #Immobilienmakler
#immobilienbesserwisser #bi-medial
im BGB in 2020? Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend
über die Reform zur Maklerprovision beraten. Demnach werden
Verkäufer und Käufer sich beim Immobilienkauf die Kosten für den
vermittelnden Immobilienmakler künftig zu gleichen Anteilen teilen.
Dadurch wird die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und
Verkäufer einer Immobilie fairer gestaltet. Neuregelung für
Verbraucherverträge Das Gesetz gilt nach §656b für Verträge, die
mit Verbrauchern geschlossen werden. Verträge, die mit
Gewerbetreibenden geschlossen werden, sind hiervon nicht betroffen.
Ziel der Neuregelung ist es, den Käufer davon zu entlasten, die
vollständige Provision zahlen zu müssen, so wie es in der
Vergangenheit üblich war. Maklervertrag reicht künftig in Textform
aus (§656a) Künftig kann ein Maklervertrag auch per E-Mail
geschlossen werden. Ein Vertrag in Schriftform mit rechtsgültiger
Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Gleichermaßen gilt jedoch
auch, dass Verträge, die mündlich geschlossen werden nicht mehr
gültig sind. #immobilienmaklerwerden #karriere #Immobilienmakler
#immobilienbesserwisser #bi-medial
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