23 | Das war schon so

23 | Das war schon so

27 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Als Käufer muss man selbst beweisen, dass die Kaufsache schon von
Anfang an einen Mangel hatte. Das kann schwierig sein, weshalb
Verbraucher extra privilegiert werden. Doch auch das hat seine
Tücken, wie Philipp und Clemens im heutigen Fall vom LG Frankfurt
herausfinden. 


Eine kommentierte Lösungsskizze zum Fall findet Ihr wie immer auf
linktr.ee/ls.podszun 

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: