#14 Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung – Teil I
20 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
In dieser Folge unseres Podcasts „Pflege spricht, Pflege hört“
kommt erneut Christian Karl zu Wort. Die generalistische
Pflegeausbildung soll vieles vereinfachen und einheitliche
Kriterien, insbesondere bei der Finanzierung, bieten. Trotzdem ist
es notwendig, sich mit den rechtlichen Grundlagen näher
auseinanderzusetzen. Es stellen sich Fragen wie: Was wird hier
eigentlich geregelt? Wie setzen sich die Mittel zusammen und wie
werden die Pauschalen in den Ländern ermittelt? Wofür dürfen sie
verwendet werden? Welchen Anteil haben die Träger? Welche Fristen
sind zu beachten? Die Folge benennt daher zwei wesentliche
rechtliche Grundlagen: Das Pflegeberufegesetz (§ 26 ff.) sowie die
entsprechende Finanzierungsverordnung (§ 3 ff.). Diese rechtlichen
Grundlagen regeln beispielsweise die Kostenverteilung (Träger,
Kassen, Länder etc.), die Ermittlung der Kosten, Vergütungen sowie
die Deckungshöhe. Unter anderem Ausbildung, Organisation,
Praxisanleitung und Fortbildungen können auf dieser rechtlichen
Basis finanziert werden. Damit soll vor allem die Flexibilität in
der Pflegeausbildung gewährleistet und verbessert werden. Das Thema
der Finanzierung wird in einem zweiten Teil anhand praxisbezogener
Beispiele fortgesetzt.
kommt erneut Christian Karl zu Wort. Die generalistische
Pflegeausbildung soll vieles vereinfachen und einheitliche
Kriterien, insbesondere bei der Finanzierung, bieten. Trotzdem ist
es notwendig, sich mit den rechtlichen Grundlagen näher
auseinanderzusetzen. Es stellen sich Fragen wie: Was wird hier
eigentlich geregelt? Wie setzen sich die Mittel zusammen und wie
werden die Pauschalen in den Ländern ermittelt? Wofür dürfen sie
verwendet werden? Welchen Anteil haben die Träger? Welche Fristen
sind zu beachten? Die Folge benennt daher zwei wesentliche
rechtliche Grundlagen: Das Pflegeberufegesetz (§ 26 ff.) sowie die
entsprechende Finanzierungsverordnung (§ 3 ff.). Diese rechtlichen
Grundlagen regeln beispielsweise die Kostenverteilung (Träger,
Kassen, Länder etc.), die Ermittlung der Kosten, Vergütungen sowie
die Deckungshöhe. Unter anderem Ausbildung, Organisation,
Praxisanleitung und Fortbildungen können auf dieser rechtlichen
Basis finanziert werden. Damit soll vor allem die Flexibilität in
der Pflegeausbildung gewährleistet und verbessert werden. Das Thema
der Finanzierung wird in einem zweiten Teil anhand praxisbezogener
Beispiele fortgesetzt.
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