75. Zwangsverrentung gemäß TVöD?
Endet das Arbeitsverhältnis nach TVöD mit Zustellung des
Rentenbescheides?
15 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Folge erläutern Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein
Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder eine spezielle Problematik
im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Nach § 33 TVöD
endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer
ein Rentenbescheid zugestellt wird, wonach er auf Dauer voll
erwerbsgemindert ist. Stellt der Beschäftigte schuldhaft keinen
solchen Rentenantrag, dann der Arbeitgeber nach § 33 Abs. 5 TVöD
den Beschäftigen „verdonnern“, sich von einem Arzt begutachten zu
lassen.
Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder eine spezielle Problematik
im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Nach § 33 TVöD
endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer
ein Rentenbescheid zugestellt wird, wonach er auf Dauer voll
erwerbsgemindert ist. Stellt der Beschäftigte schuldhaft keinen
solchen Rentenantrag, dann der Arbeitgeber nach § 33 Abs. 5 TVöD
den Beschäftigen „verdonnern“, sich von einem Arzt begutachten zu
lassen.
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