59. Betriebsbedingte Kündigung

59. Betriebsbedingte Kündigung

Wenn die Weiterbeschäftigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht mehr möglich ist
15 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt
Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast
Arbeitsrecht mit der betriebsbedingten Kündigung. Als
be­triebs­be­ding­te Kündi­gung be­zeich­net man ei­ne vom
Ar­beit­ge­ber aus­ge­spro­che­ne Kündi­gung, mit der ei­nem
Ar­beit­neh­mer, der durch das KSchG geschützt ist, dennoch
or­dent­lich gekündigt wer­den kann, falls die
Wei­ter­beschäfti­gung we­gen drin­gen­der be­trieb­li­cher
Er­for­der­nis­se nicht möglich ist. In der Pra­xis wer­den
be­triebs­be­ding­te Kündi­gun­gen zum Bei­spiel bei der
Sch­ließung oder Aus­la­ge­rung von Ab­tei­lun­gen, bei Maßnah­men
der Um­struk­tu­rie­rung oder bei Betriebsstilllegungen (et­wa
in­fol­ge ei­ner In­sol­venz) aus­ge­spro­chen.

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