52. Ausschlussfristen

52. Ausschlussfristen

Warum Ausschlussfristen für Arbeitnehmer brandgefährlich sind
14 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Aus­schluss­- oder Verfallsfristen be­sa­gen, dass
ar­beits­ver­trag­li­chen Ansprüche ver­fal­len, d.h. endgültig
un­ter­ge­hen, wenn sie nicht in­ner­halb ei­ner be­stimm­ten Frist
nach Fällig­keit gel­tend ge­macht wer­den. Auf­grund von
Aus­schluss­fris­ten können da­her Ansprüche al­ler Art, die
Ar­beit­neh­mer und Ar­beit­ge­ber auf­grund des
Ar­beits­verhält­nis­ses ha­ben, er­satz­los un­ter­ge­hen.
Prak­tisch sind in den meis­ten Fällen Vergütungs­ansprüche
be­trof­fen, d.h. Aus­schluss­fris­ten be­las­ten
Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer. Rechtsanwalt Jürgen
Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder
beschäftigen sich in dieser Folge u. a. mit den verschiedenen Arten
von Verfallsfristen und gegen Tipps, was Beschäftigte beachten
müssen, um den Verlust ihrer berechtigten Ansprüche vorzubeugen.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: