50. Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit

50. Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit

Das Dreieck von Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer
15 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Arbeitnehmerüberlassung ist das zeitlich begrenzte Ausleihen von
Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung an einen anderen Arbeitgeber, den
Entleiher, in dessen Arbeitsorganisation sie eingegliedert sind und
dessen Weisungen sie unterliegen. Statt von Arbeitnehmerüberlassung
spricht man auch von Zeitarbeit oder von Leiharbeit. Rechtsanwalt
Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder
befassen sich in dieser Folge mit dem ursprünglichen Hintergrund
der Zeitarbeit und den Auswüchsen, die dieses Arbeitsmodell in den
letzten Jahrzehnten zum Nachteil der betroffenen Beschäftigten
erfahren hat, wobei nicht alle Zeitarbeitsunternehmen hiervon
betroffen sind.

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