38. Verhaltensbedingte Kündigung

38. Verhaltensbedingte Kündigung

Sanktionen nach rechtswidrigem und schuldhaften Pflichtenverstoß
13 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Man muss nicht „goldene Löffel“ stehlen, um mit einer
verhaltensbedingten Kündigung konfrontiert zu werden. Auch weniger
schwerwiegende Verfehlungen können einen Arbeitgeber dazu
veranlassen, eine Kündigung in Erwägung zu ziehen. Rechtsanwalt
Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder
erläutern in dieser Folge, unter welchen Bedingungen einem
Arbeitnehmer verhaltensbedingt gekündigt werden kann und ob es
vorher immer den Ausspruch einer Abmahnung bedarf.

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