#Rechtsprechung - Sachmängelhaftung für nicht fahrbereites "Bastlerfahrzeug"

#Rechtsprechung - Sachmängelhaftung für nicht fahrbereites "Bastlerfahrzeug"

19 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten

Der Begriff "Bastlerfahrzeug" kommt häufig in Kaufverträgen im
Gebrauchtwagenhandel vor und zielt darauf ab, die Gewährleistung
des Verkäufers für die Funktionstüchtigkeit des Kfz
auszuschließen oder erheblich zu beschränken. Aber so einfach ist
das nicht! DAs zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG
Stuttgart.


Das Kaufrecht ist ein sehr beliebtes Prüfungsthema und damit für
Euch sehr examensrelevant. Herr Dr. Matthias Hünert, Dozent für
Zivilrecht und Leiter von AS Individuell, unserem
Einzelunterrichtsangebot, nimmt daher diese Gerichtsentscheidung
zum Anlass, mit Euch die verschiedenen Prüfungsschritte eines
kaufrechtlichen Gewährleistungsfalls durchzugehen.


Der heutigen Folge liegt zugrunde: OLG Stuttgart RÜ 2024,
123


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findest Du unter www.k1-klausurenkurs.de!

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