#Rechtsprechung - Eine Wohnungsverweisung will wohl überlegt sein!
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Beschreibung
vor 11 Monaten
Die Polizei wird an einem Abend in die gemeinsame Wohnung der in
dieser getrennt lebenden Eheleute Frederike und Michael gerufen.
Frederike gibt an, sie werde seit einem Jahr von Michael
körperlich misshandelt, aktuell habe er sie mit einer
Küchenschranktür geschlagen. Dass Michael den Notruf bei der
Polizei abgesetzt hat, berücksichtigen die Beamten nicht. Dass es
keine Verletzungsanzeichen bei Frederike gibt, ebenfalls nicht.
Auch konfrontieren sie Michael nur mit der Aussage seiner Frau,
lassen ihn aber nicht zu Wort kommen. Vielmehr wird er der
Wohnung verwiesen.
Ein kontroverses Thema mit vielen rechtlichen Fallstricken, die
Christian Sommer in dieser Folge zu entwirren versucht.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: OVG NRW RÜ 2024, 45. In dem
Beitrag findet Ihr auch die in Eurem Bundesland geltenden
Vorschriften. Über unsere RÜ, die Bestellmöglichkeiten und ein
kostengünstiges Probeabo könnt ihr Euch hier informieren:
https://www.alpmann-schmidt.de/rechtsprechungsuebersicht.aspx?menu=rechtrue
Zur Fortsetzungsfeststellungsklage, insbesondere zum
problematischen Fortsetzungsfeststellungsinteresse, findet Ihr
Informationen im AS-Skript VwGO (2023), ab Rn. 347.
Zur Entbehrlichkeit der Anhörung und zur Heilung durch Nachholung
findet Ihr alles Wissenswerte im AS-Skript Verwaltungsrecht AT 1,
Rn. 396, 411, 428.
Zuguterletzt schaut zu den verfassungsrechtlichen
Fragestellungen, die wir hier weitestgehend ausgeklammert haben,
gern ins AS-Skript Polizei- und Ordnungsrecht (2023), ab Rn. 347.
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