#Rechtsprechung: Klimaproteste - Kleben verboten!?
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Die Klimaprotestierenden gehen immer neue kreative Wege - die
Behörden in ihrem Umgang mit den Protesten allerdings auch. So
versuchte eine Behörde sogar, das Festkleben oder Festbetonieren
auf bestimmten Straßen präventiv per Allgemeinverfügung zu
verbieten. Allerdings hatte die Behörde dabei nicht alle
"Hausaufgaben" zur vollsten Zufriedenheit der Verwaltungsgerichte
erledigt, wie Christian Sommer in der aktuellen Folge zeigt.
Dieser Folge liegen Entscheidungen des VG Berlin und des OVG
Berlin-Brandenburg zugrunde, die wir für Euch in unserer RÜ im
Gutachtenstil aufbereitet haben. Fundstelle: RÜ 2023, 447
Um die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Protestierenden
geht es in RÜ 2023, 378 ff.
Unsere RechtsprechungsÜbersicht (RÜ) liefert Euch aktuelle und
examensrelevante Entscheidungen im Gutachtenstil - also so, wie
Ihr sie für Eure Klausur benötigt. Aufgrund der häufigen Treffer
gilt: Heute in der RÜ, sehr bald im Examen! Alle weiteren
Informationen zur RÜ findet Ihr unter hier:
https://www.alpmann-schmidt.de/rechtsprechungsuebersicht.aspx?menu=rechtrue
Falls Ihr Euch in rechtlicher Hinsicht noch nicht mit den
Klimaprotesten beschäftigt habt, hört gern unsere frühere Folge
"Klimaproteste - Was darf die Polizei?". Hier gehts zur Folge:
https://open.spotify.com/episode/7sbGapBq8w9nPq36rTkdcW?si=jmVh0KStQBePBLPOF_bk1g&nd=1
Wie immer: Lob, sonstiges Feedback aber auch Kritik gern an
jurafluesterer@alpmann-schmidt.de
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