Das gallische Dorf aus bockigen Franchisenehmern ("Innovationen" Teil 2)
Wie die Innovationspflicht im Franchise für beide Seiten juristisch
geregelt ist
35 Minuten
Podcast
Podcaster
Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
Lohmar
Beschreibung
vor 9 Monaten
Innovationen sind die Pflicht von Franchisegebern, um das System
und damit alle Partner zukunftsfähig zu halten. Innovieren ist Kern
des Franchising, sagt Franchise-Anwalt Andreas Frings von Busse
& Miessen. Viele Innovationen können einseitig durch den
Franchisegeber in das ganze System eingeführt werden. Gleichzeitig
ist es juristisch schwer zu beschreiben. Denn vermiete ich eine
Immobilie, kann ich auch nicht plötzlich Innen alle Wände
verschieben. So ähnlich ist es im Franchise, was mit der Vermietung
eines Geschäftskonzept beschrieben werden kann. Dazu kann das
meist sehr kleine gallische Dorf aus bockigen Franchisenehmern
kommen. Sie stellen sich bei der Einführung einer Innovation auf
die Hinterbeine und sagen „wollen wir doch mal sehen“. Denn sie
haben bei innovativen Anpassungen für das ganze System plötzlich
viel Macht: Schließlich geht es dem Franchisegeber um die
Einheitlichkeit seines Konzepts! Dann schlägt die Stunde des
gallischen Dorfs. Teilweise hilft in diesem Fall auch der
vertraglich vereinbarte "Änderungsvorbehalt des Franchisegebers"
nicht. Was es damit auf sich hat, klären wir in dieser
Podcast-Episode mit Andreas Frings natürlich zuerst. Denn
Anpassungen an die Marktentwicklung ist für beide Seiten,
Franchisenehmer und Franchisegeber, lebensnotwendig. Ein
Franchisesystem muss weiterentwickelt werden. Innovation
funktioniert aber nur, wenn sie auf eine Vielzahl an
Franchisenehmern ausgerollt - und das in kurzer Zeit. Das würde
nicht funktionieren, ohne den vertraglichen „Änderungsvorbehalt“.
Und trotzdem, für viele Dinge braucht es die Zustimmung des
(möglichst von der erfolgsversprechenden Innovation begeisterten)
Franchisenehmers. Modulare Franchisesysteme haben da einen
Vorteil. Eine Taktik, die zumindest bei manchen Innovationen für
alle Franchisesystemen greifen könnte... Hört mal rein!
und damit alle Partner zukunftsfähig zu halten. Innovieren ist Kern
des Franchising, sagt Franchise-Anwalt Andreas Frings von Busse
& Miessen. Viele Innovationen können einseitig durch den
Franchisegeber in das ganze System eingeführt werden. Gleichzeitig
ist es juristisch schwer zu beschreiben. Denn vermiete ich eine
Immobilie, kann ich auch nicht plötzlich Innen alle Wände
verschieben. So ähnlich ist es im Franchise, was mit der Vermietung
eines Geschäftskonzept beschrieben werden kann. Dazu kann das
meist sehr kleine gallische Dorf aus bockigen Franchisenehmern
kommen. Sie stellen sich bei der Einführung einer Innovation auf
die Hinterbeine und sagen „wollen wir doch mal sehen“. Denn sie
haben bei innovativen Anpassungen für das ganze System plötzlich
viel Macht: Schließlich geht es dem Franchisegeber um die
Einheitlichkeit seines Konzepts! Dann schlägt die Stunde des
gallischen Dorfs. Teilweise hilft in diesem Fall auch der
vertraglich vereinbarte "Änderungsvorbehalt des Franchisegebers"
nicht. Was es damit auf sich hat, klären wir in dieser
Podcast-Episode mit Andreas Frings natürlich zuerst. Denn
Anpassungen an die Marktentwicklung ist für beide Seiten,
Franchisenehmer und Franchisegeber, lebensnotwendig. Ein
Franchisesystem muss weiterentwickelt werden. Innovation
funktioniert aber nur, wenn sie auf eine Vielzahl an
Franchisenehmern ausgerollt - und das in kurzer Zeit. Das würde
nicht funktionieren, ohne den vertraglichen „Änderungsvorbehalt“.
Und trotzdem, für viele Dinge braucht es die Zustimmung des
(möglichst von der erfolgsversprechenden Innovation begeisterten)
Franchisenehmers. Modulare Franchisesysteme haben da einen
Vorteil. Eine Taktik, die zumindest bei manchen Innovationen für
alle Franchisesystemen greifen könnte... Hört mal rein!
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