Wie die Nachfolge NICHT zum Streit führt, nur weil der Franchisegeber mitredet.
Das Ende (die Nachfolge) gehört am ANFANG geregelt
23 Minuten
Podcast
Podcaster
Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
Lohmar
Beschreibung
vor 1 Jahr
Mit der heutigen Podcast-Episode schließe ich unsere kleine Serie
zum Thema Nachfolge im Franchising ab. Zuvor sprach ich im
Podcast mit Alexander Mehnert über die Nachfolge von Franchisgebern
und die Nachfolge von Franchisenehmern. An die Episode zur
Franchisenehmer-Nachfolge knüpfen wir nun mit Rechtsanwalt Andreas
Frings an: So manchem Konflikt kann schon bei
Vertragsabschluss vorgebeugt werden. Wenn man weiß, was am Anfang
zu regeln ist, um am Ende in Frieden auseinander zu gehen.
Andreas Frings erzählt mir in dieser Episode, wie er einen
Franchisevertrag im Hinblick auf eine mögliche Nachfolge gestalten
würde. Außerdem sprechen wir über die Machtverhältnisse zwischen
Franchisegeber und Franchisenehmer im Nachfolgeprozess: Wird der
Franchisegeber gegenüber eines abgebenden Franchisenehmers aufgrund
seines “Quasi-Vetorechts” zu mächtig bei der Auswahl eines
Franchisenehmer-Nachfolgers? Muss der abgebenden
Franchisenehmer den Nachfolger akzeptieren, den der Franchisegeber
ihm zugesteht? Macht ein Vorkaufsrecht für den Franchisegeber Sinn?
Egal, ob der Franchisenehmer während oder am Ende der
Vertragslaufzeit ausscheiden möchte, in beiden Fällen braucht es
die Zustimmung des Franchisegebers. Es dürfte klar sein, dass ein
laufender Vertrag nicht ohne Zustimmung einfach an einen Dritten
weitergegeben werden kann. Wichtig ist: Ein neuer
Franchisenehmer schließt immer einen NEU aufgesetzten Vertrag ab
und übernimmt KEINEN bestehenden Vertrag. Hört rein!
zum Thema Nachfolge im Franchising ab. Zuvor sprach ich im
Podcast mit Alexander Mehnert über die Nachfolge von Franchisgebern
und die Nachfolge von Franchisenehmern. An die Episode zur
Franchisenehmer-Nachfolge knüpfen wir nun mit Rechtsanwalt Andreas
Frings an: So manchem Konflikt kann schon bei
Vertragsabschluss vorgebeugt werden. Wenn man weiß, was am Anfang
zu regeln ist, um am Ende in Frieden auseinander zu gehen.
Andreas Frings erzählt mir in dieser Episode, wie er einen
Franchisevertrag im Hinblick auf eine mögliche Nachfolge gestalten
würde. Außerdem sprechen wir über die Machtverhältnisse zwischen
Franchisegeber und Franchisenehmer im Nachfolgeprozess: Wird der
Franchisegeber gegenüber eines abgebenden Franchisenehmers aufgrund
seines “Quasi-Vetorechts” zu mächtig bei der Auswahl eines
Franchisenehmer-Nachfolgers? Muss der abgebenden
Franchisenehmer den Nachfolger akzeptieren, den der Franchisegeber
ihm zugesteht? Macht ein Vorkaufsrecht für den Franchisegeber Sinn?
Egal, ob der Franchisenehmer während oder am Ende der
Vertragslaufzeit ausscheiden möchte, in beiden Fällen braucht es
die Zustimmung des Franchisegebers. Es dürfte klar sein, dass ein
laufender Vertrag nicht ohne Zustimmung einfach an einen Dritten
weitergegeben werden kann. Wichtig ist: Ein neuer
Franchisenehmer schließt immer einen NEU aufgesetzten Vertrag ab
und übernimmt KEINEN bestehenden Vertrag. Hört rein!
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