Warum die Salvatorische Klausel EIGENTLICH gar nicht hilft

Warum die Salvatorische Klausel EIGENTLICH gar nicht hilft

Teil 2 der Serie "Franchiseverträge verstehen" für Systemzentralen
13 Minuten
Podcast
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Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
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Lohmar

Beschreibung

vor 1 Jahr
Letzten November sprach ich auf der Franchise-Expo mit einem
Franchisemanager über die Gefahr für sein Franchisesystem, weil sie
ihren Franchisepartnern eine Online-Präsenz samt
Online-Verkaufsmöglichkeit vertraglich verbieten. Das ist in der
Regel nicht zulässig, wie ich in Episode 177 ("Kartellrecht-Update:
Online-Shop kann nicht verboten werden") meines Podcasts lernen
durfte. Seine Antwort irritierte mich, hatte sie doch irgendwie
etwas Gleichgültiges: Sinngemäß sagte mir der Franchisemanager:
"Naja, der ganze Vertrag wird wegen dieser Shop-Regelung ja nicht
komplett nichtig werden. Dafür haben wir ja die salvatorische
Klausel." Ich war mir da nicht so sicher, wie er. Also sollten wir
mit Andreas Frings, Franchisegeberanwalt von Busse & Miessen,
mal über die Salvatorische Klausel in Franchiseverträgen sprechen:
Die Salvatorische Klausel ist eine Standardkomponente in vielen
Verträgen, einschließlich Franchiseverträgen. Doch... - was
bedeutet die salvatorische Klausel und warum ist sie oft in
Franchiseverträgen enthalten? - wie wirkt sich die salvatorische
Klausel auf die Gültigkeit von Verträgen aus und - unter welchen
Umständen kann ein Vertrag trotzdem insgesamt ungültig werden? Eins
steht fest: Die salvatorische Klausel ist definitiv kein Freibrief,
um sich sittenwidrig zu verhalten oder kartellrechtliche
Bestimmungen zu verletzen.

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