Vorvertragliche Aufklärung: "Wenn ich das reinschreibe, dann unterschreibt er nicht!" (Recht 6)

Vorvertragliche Aufklärung: "Wenn ich das reinschreibe, dann unterschreibt er nicht!" (Recht 6)

Der Sinn der vorvertraglichen Aufklärung: Informationsgefälle reduzieren!
4 Minuten
Podcast
Podcaster
Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
Kein Benutzerfoto
Lohmar

Beschreibung

vor 2 Jahren
Als Anwalt hört Andreas Frings immer wieder von Franchisegebern:
"Wenn ich das in die vorvertraglichen Informationen hineinschreibe,
dann wird der Kandidat die Franchisevertrag nicht unterschreiben!".
Ja vielleicht ist das der Sinn der Sache: Das Informationsgefälle
zwischen Franchisegeber und Interessenten so auszugleichen, dass
eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: