Kartellrecht-Update: Online-Shop kann nicht verboten werden & Wettbewerbsverbot (Recht 2)

Kartellrecht-Update: Online-Shop kann nicht verboten werden & Wettbewerbsverbot (Recht 2)

Neuerungen in der Vertikalgruppenfreistellungsverordnung
7 Minuten
Podcast
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Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
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Lohmar

Beschreibung

vor 2 Jahren
Das Wort-Monster "Vertikalgruppenfreistellungsverordnung" in der
Kurzfassung: Vertikal-GVO :) Es geht ums Kartellrecht und hier gab
es ein Update im Frühsommer 2022. Franchisegeber und
Franchisenehmer sind vertikal angeordnet, man darf sich also unter
bestimmten Bedingungen absprechen. Neu: Die Nutzung der Marke
online darf den Partnern nicht verboten werden, auch nicht das
Führen eines Onlineshops! Hier brauchen sicherlich viele
Franchise-Verträge entsprechende Updates. Ein zweiter Punkt
betrifft das Wettbewerbsverbot.

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