Für Franchise relevantes BGH Urteil zu Mietreduktionen wegen Corona-Lockdown

Für Franchise relevantes BGH Urteil zu Mietreduktionen wegen Corona-Lockdown

19 Minuten
Podcast
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Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
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Lohmar

Beschreibung

vor 2 Jahren
Manche Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Fitness oder
Kosmetik waren von Zwangsschließungen während der Corona-Lockdowns
besonders getroffen. Für viele Franchisenehmer und ihre
Franchisegeber stellte sich die Frage, inwiefern ihr Vermieter
ihnen in dieser Situation bei der Miete entgegen kommen müsste. In
der Vergangenheit urteilten Gerichte hier sehr unterschiedich. Nun
hat das BGH ein Urteil gesprochen und Klarheit in die Kriterien und
Argumente gebracht. Unter welchen Voraussetzungen ist eine
Reduktion der Miete durch den Vermieter im Falle von angeordneten
Zwangsschließungen notwendig gerechtfertigt? Mit dem
Franchise-Anwalt und gleichzeitig Mietrecht-Spezialisten Martin
Niklas habe ich über das neueste Urteil des Bundesgerichtshofs in
dieser Sache gesprochen und insbesondere das Urteil auf unsere
Fälle im Franchising übersetzt. Wir klären die Fragen: Was bedeutet
das BGH Urteil für die einzelnen Franchisenehmer und wie können
Systemzentralen sie unterstützen? Was bedeutet das BGH Urteil für
Franchisegeber, die viele Standorte selbst gemietet und an ihre
Franchisepartner untervermietet haben?  Könnten Franchisegeber
sich im schlimmsten Fall mit berechtigten Ansprüchen ihrer
Franchisenehmer konfrontiert sehen, während sie keine Ansprüche an
ihren Vermieter geltend machen dürfen? Eine Einschätzung von
Rechtsanwalt Martin Niklas hören wir in dieser Episode.

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