Erkenntnisse Erfahrungsaustausch 20.4.: Musterschreiben und Druck auf Behörden um Öffnungen zu erwirken
18 Minuten
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Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
Lohmar
Beschreibung
vor 4 Jahren
Der Rechtsanwalt Volker Güntzel von Busse & Miessen gibt uns
einen Überblick über neuere rechtliche Entwicklungen seit unserem
letzten Treffen vor 14 Tagen. Insbesondere kommt durch die ersten
Lockerungen Dynamik auf. Manche Branchen dürfen wieder starten,
doch sind die Lockerungen längst nicht für alle Branchen logisch
und trennscharf definiert. Es lohnt sich Einfluss zu nehmen, in
welche Kategorie die Franchise-Betrieben fallen, um doch frühzeitig
öffnen zu können. • Covid-19-Abmilderungsgesetz: Auswirkungen auf
das Leistungsverweigerungsrecht von Franchisenehmern. Erste Fälle
liegen nun auf dem Tisch, wo Franchisenehmer aufgrund der
Corona-Einschränkungen keine Franchisegebühr zahlen wollen. •
Betriebsschließungsversicherungen: "Die Abwehrhaltung der
Versicherungen ist aufgebrochen". Es lohnt sich auch bei geringer
Chance den Versicherungsfall zu melden. Erste Versicherungen bieten
nun "plötzlich" freiwillig Leistungen an. Womöglich fürchten Sie
eine Klagewelle und werden deshalb aktiv. • Entschädigungen nach
dem Infektionsschutzgesetz: Bislang sah es danach aus, dass es
Entschädigungen nur dann geben könnte, wenn ein Betrieb aufgrund
einer konkreten Infektion schließen musste. Möglicherweise gäbe es
Entschädigungsansprüche allein schon aufgrund der Deklarierung
einer Präventionsmaßnahme. Ratschlag: Innerhalb der 3-Monatsfrist
Entschädigungsansprüche bei den Behörden geltend zu machen. Wer die
Frist versäumt, kann dies nicht nachholen. • Lockerungen - Wer darf
was und wo ist die Verhältnismäßigkeit: Es kann sich lohnen,
Franchisenehmer mit Musterschreiben zu unterstützen, um sich an die
lokalen Behörden zu wenden und eine Öffnung oder Lockerung der
Beschränkungen zu erwirken. Beispiel: Friseure dürfen ab dem 4. Mai
wieder öffnen, bislang gehören Institute zur dauerhaften
Haarentfernung nicht dazu. Es gilt den Behörden aufzuzeigen, in
welche Kategorie meine Betrieben fallen (könnten) und welche
Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vorgenommen werden
können. Es gilt die ganzen Maßnahmen der Behörden zu beobachten.
Das Problem ist, diese sind von Bundesland zu Bundesland
verschieden. "Da ist glaube ich etwas möglich, denn die Behörden
haben natürlich die Gefahr, wenn sie einfach NEIN sagen, dass sie
am Ende Amtshaftungsansprüche gegen sich geltend machen lassen
müssen. Da ist Bewegung drin." •Gesetzesinitiative
"Veranstaltungen": Es könnte sein, dass Veranstalter erhaltenes
Geld bald nicht zurückzahlen müssen, wenn eine Veranstaltung
ausfällt. Stattdessen können sie einen Gutschein ausgeben. Sollte
dies in ein Gesetz gegossen werden, könnten bspw. auch
Fitnessstudios davon profitieren. Sie müssten Mitgliedsbeiträge
nicht zurückzahlen und stattdessen die Leistung gutscheinartig erst
später erbringen. • Auf andere Gesundheitsämter verweisen:
Franchisesysteme haben einen Vorteil durch ihren Netzwerkcharakter:
Wenn sie an einem Standort eine Behörde gefunden haben, die
Entscheidungen zu ihren Gunsten gefällt hat, können sie bei anderen
Behörden darauf verweisen. Durch das "Chaos" und die
unterschiedlichen Auslegungen je nach Region und Behörde steigt die
Chance, rechtlich etwas durchzusetzen und für Bewegung bei
"widerspenstigen" Behörden zu sorgen. Denn sie wollen natürlich
vermeiden, am Ende schadensersatzpflichtig zu sein. •
Praxisbeispiel aus Osnabrück: Andreas Düvel von Coffee-Bike konnte
ergänzend berichten, dass sie beim Gesundheitsamt in Osnabrück ihr
Hygienekonzept vorgestellt haben. Sie erhielten leicht und
unkompliziert die Erlaubnis wieder verkaufen zu dürfen. Andere
Franchisepartner von Coffee-Bike hatten bereits erfolgreich an
anderen Orten die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit erwirkt.
Sie arbeiten derzeit an einer Art Musterprotokoll, in denen sie die
erfolgreichsten Strategien im Umgang mit Behörden für ihre Partner
beschreiben. • Melden sich Gesundheitsämter "einfach nicht zurück",
sollten Ihnen mit Fristen und ggf. anwaltlichen Schreiben
Daumenschrauben angelegt werden.
einen Überblick über neuere rechtliche Entwicklungen seit unserem
letzten Treffen vor 14 Tagen. Insbesondere kommt durch die ersten
Lockerungen Dynamik auf. Manche Branchen dürfen wieder starten,
doch sind die Lockerungen längst nicht für alle Branchen logisch
und trennscharf definiert. Es lohnt sich Einfluss zu nehmen, in
welche Kategorie die Franchise-Betrieben fallen, um doch frühzeitig
öffnen zu können. • Covid-19-Abmilderungsgesetz: Auswirkungen auf
das Leistungsverweigerungsrecht von Franchisenehmern. Erste Fälle
liegen nun auf dem Tisch, wo Franchisenehmer aufgrund der
Corona-Einschränkungen keine Franchisegebühr zahlen wollen. •
Betriebsschließungsversicherungen: "Die Abwehrhaltung der
Versicherungen ist aufgebrochen". Es lohnt sich auch bei geringer
Chance den Versicherungsfall zu melden. Erste Versicherungen bieten
nun "plötzlich" freiwillig Leistungen an. Womöglich fürchten Sie
eine Klagewelle und werden deshalb aktiv. • Entschädigungen nach
dem Infektionsschutzgesetz: Bislang sah es danach aus, dass es
Entschädigungen nur dann geben könnte, wenn ein Betrieb aufgrund
einer konkreten Infektion schließen musste. Möglicherweise gäbe es
Entschädigungsansprüche allein schon aufgrund der Deklarierung
einer Präventionsmaßnahme. Ratschlag: Innerhalb der 3-Monatsfrist
Entschädigungsansprüche bei den Behörden geltend zu machen. Wer die
Frist versäumt, kann dies nicht nachholen. • Lockerungen - Wer darf
was und wo ist die Verhältnismäßigkeit: Es kann sich lohnen,
Franchisenehmer mit Musterschreiben zu unterstützen, um sich an die
lokalen Behörden zu wenden und eine Öffnung oder Lockerung der
Beschränkungen zu erwirken. Beispiel: Friseure dürfen ab dem 4. Mai
wieder öffnen, bislang gehören Institute zur dauerhaften
Haarentfernung nicht dazu. Es gilt den Behörden aufzuzeigen, in
welche Kategorie meine Betrieben fallen (könnten) und welche
Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vorgenommen werden
können. Es gilt die ganzen Maßnahmen der Behörden zu beobachten.
Das Problem ist, diese sind von Bundesland zu Bundesland
verschieden. "Da ist glaube ich etwas möglich, denn die Behörden
haben natürlich die Gefahr, wenn sie einfach NEIN sagen, dass sie
am Ende Amtshaftungsansprüche gegen sich geltend machen lassen
müssen. Da ist Bewegung drin." •Gesetzesinitiative
"Veranstaltungen": Es könnte sein, dass Veranstalter erhaltenes
Geld bald nicht zurückzahlen müssen, wenn eine Veranstaltung
ausfällt. Stattdessen können sie einen Gutschein ausgeben. Sollte
dies in ein Gesetz gegossen werden, könnten bspw. auch
Fitnessstudios davon profitieren. Sie müssten Mitgliedsbeiträge
nicht zurückzahlen und stattdessen die Leistung gutscheinartig erst
später erbringen. • Auf andere Gesundheitsämter verweisen:
Franchisesysteme haben einen Vorteil durch ihren Netzwerkcharakter:
Wenn sie an einem Standort eine Behörde gefunden haben, die
Entscheidungen zu ihren Gunsten gefällt hat, können sie bei anderen
Behörden darauf verweisen. Durch das "Chaos" und die
unterschiedlichen Auslegungen je nach Region und Behörde steigt die
Chance, rechtlich etwas durchzusetzen und für Bewegung bei
"widerspenstigen" Behörden zu sorgen. Denn sie wollen natürlich
vermeiden, am Ende schadensersatzpflichtig zu sein. •
Praxisbeispiel aus Osnabrück: Andreas Düvel von Coffee-Bike konnte
ergänzend berichten, dass sie beim Gesundheitsamt in Osnabrück ihr
Hygienekonzept vorgestellt haben. Sie erhielten leicht und
unkompliziert die Erlaubnis wieder verkaufen zu dürfen. Andere
Franchisepartner von Coffee-Bike hatten bereits erfolgreich an
anderen Orten die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit erwirkt.
Sie arbeiten derzeit an einer Art Musterprotokoll, in denen sie die
erfolgreichsten Strategien im Umgang mit Behörden für ihre Partner
beschreiben. • Melden sich Gesundheitsämter "einfach nicht zurück",
sollten Ihnen mit Fristen und ggf. anwaltlichen Schreiben
Daumenschrauben angelegt werden.
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