Ansprüche gegen Volkswagen verjähren erst mit Ablauf von 10 Jahren seit Kauf
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vor 3 Jahren
Bisher haben sich die meisten Rechtsanwälte und Gerichte
überwiegend damit beschäftigt, dass Ansprüche gegen die
Volkswagen AG und ihre Konzerntöchter mit Ablauf von drei Jahren
verjährt sind.
Für Kunden, die ihr Fahrzeug aber vor dem September 2015 erworben
hatten, eröffnet sich eine neue Möglichkeit, Ihre Ansprüche
eventuell doch noch durchzusetzen. In einer absoluten
Verjährungsfrist von zehn Jahren können Kunden, die ein
Neufahrzeug in den Jahren 2011 aufwärts bis September 2015
gekauft haben, doch noch Ansprüche geltend machen und haben
auch gute Chancen, einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten.
Möglich macht dies eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch,
wonach bei einer unerlaubten Handlung der Übeltäter das an
den Geschädigten herauszugeben hat, was ihm durch die
sittenwidrige Handlung zugeflossen ist. Das ist in aller Regel
der Kaufpreis abzüglich einer Händlermarge beim Neukauf.
Bei Vorgängen aus dem Jahr 2011 ist Eile geboten.
Ich bin Rechtsanwältin Hildebrand-Blume und vertrete geschädigte
Autokäufer in Dieselskandal gegen die Autohersteller.
Rechtsanwältin Hildebrand-Blume
Seckenheimer Hauptstraße 13, 68239 Mannheim
Telefon: 0621 300 999 80
https://www.hildebrand-Blume.de
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