#116 - Organisationsmediationen als angeordnete Mediationen. Im Gespräch mit Dr. Stefan Kracht
Wie wirkt sich eine Anordnung auf die Prinzipien der Mediation und
damit auf das Mediationsverfahren aus?
36 Minuten
Beschreibung
vor 1 Jahr
Im innerbehördlichen oder innerbetrieblichen Bereich werden
Mediationen häufig vom Arbeitgeber oder Dienstherrn „angeordnet“.
Diese Anordnung ist kein generelles Ausschlusskriterium für die
Durchführung eines Mediationsverfahrens, solange es sich nicht um
eine obligatorische Mediation handelt, der die Beteiligten nicht
ausweichen können. Dennoch hat die Anordnung Auswirkungen auf die
Praxis der Mediation und damit für die Frage, wie die Prinzipien
der Mediation angewendet und zur größtmöglichen Entfaltung gebracht
werden können.
Mediationen häufig vom Arbeitgeber oder Dienstherrn „angeordnet“.
Diese Anordnung ist kein generelles Ausschlusskriterium für die
Durchführung eines Mediationsverfahrens, solange es sich nicht um
eine obligatorische Mediation handelt, der die Beteiligten nicht
ausweichen können. Dennoch hat die Anordnung Auswirkungen auf die
Praxis der Mediation und damit für die Frage, wie die Prinzipien
der Mediation angewendet und zur größtmöglichen Entfaltung gebracht
werden können.
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