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Beschreibung
vor 1 Jahr
Den großen Technologiekonzernen Google, Amazon, Meta & Co.
stehen in den Vereinigten Staaten und Europa zwei unerschrockene
Wettbewerbshüterinnen gegenüber. Während die EU-Kommissarin
Margrethe Vestager sich vor allem in der Auseinandersetzung mit
Google schon einen Namen gemacht hat, ist ihre amerikanische
Kollegin Lina Khan hierzulande unbekannter. Doch die Präsidentin
der amerikanischen Wettbewerbsbehörde FTC tickt nicht anders als
Vestager. Noch als Jurastudentin hat sie 2017 einen wichtigen
Aufsatz geschrieben. Die These darin: Die Auslegung des
Kartellrechts hat mit der Realität der digitalen Welt nicht Schritt
gehalten. Ihre Antwort ist die Abkehr vom Fokus auf das
kurzfristige Wohl der Verbraucher. Nun werden viel mehr Parameter
ins Auge gefasst. Das Wohlergehen der Arbeitnehmer zum Beispiel,
aber auch, inwieweit sich eine Kette von Übernahmen durch den
großen Plattformbetreiber auswirken könnte, nicht nur eine
einzelne. Auch in Europa tut sich in der Gesetzgebung viel. Doch
bleibt die Frage, ob das Kartellrecht jemals mit dem technischen
Fortschritt mithalten kann, wie sich in diesem Zusammenhang zum
Beispiel die Künstliche Intelligenz auf die Marktposition einzelner
Anbieter auswirkt. Beinahe ist es schade, dass es dabei immer nur
um amerikanische Unternehmen geht. Es ist allerdings ein Grund mehr
für Europa, besonders wachsam zu bleiben.
stehen in den Vereinigten Staaten und Europa zwei unerschrockene
Wettbewerbshüterinnen gegenüber. Während die EU-Kommissarin
Margrethe Vestager sich vor allem in der Auseinandersetzung mit
Google schon einen Namen gemacht hat, ist ihre amerikanische
Kollegin Lina Khan hierzulande unbekannter. Doch die Präsidentin
der amerikanischen Wettbewerbsbehörde FTC tickt nicht anders als
Vestager. Noch als Jurastudentin hat sie 2017 einen wichtigen
Aufsatz geschrieben. Die These darin: Die Auslegung des
Kartellrechts hat mit der Realität der digitalen Welt nicht Schritt
gehalten. Ihre Antwort ist die Abkehr vom Fokus auf das
kurzfristige Wohl der Verbraucher. Nun werden viel mehr Parameter
ins Auge gefasst. Das Wohlergehen der Arbeitnehmer zum Beispiel,
aber auch, inwieweit sich eine Kette von Übernahmen durch den
großen Plattformbetreiber auswirken könnte, nicht nur eine
einzelne. Auch in Europa tut sich in der Gesetzgebung viel. Doch
bleibt die Frage, ob das Kartellrecht jemals mit dem technischen
Fortschritt mithalten kann, wie sich in diesem Zusammenhang zum
Beispiel die Künstliche Intelligenz auf die Marktposition einzelner
Anbieter auswirkt. Beinahe ist es schade, dass es dabei immer nur
um amerikanische Unternehmen geht. Es ist allerdings ein Grund mehr
für Europa, besonders wachsam zu bleiben.
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