beA: Versand Nachrichten | Zustellnachweis Nachricht
4 Minuten
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Der Podcast für alle Anwälte und Anwältinnen sowie Kanzleimitarbeiter/innen
Beschreibung
vor 2 Jahren
Das beA – es ist und bleibt ein ständiger Begleiter und sorgt
noch immer für zahlreiche Fragezeichen im Kopf. Das haben wir
insbesondere an den vielen Zuschriften unserer Leserschaft
bemerkt. Das schreit doch nach einer Fortsetzung unseres Podcasts
"beA: Ihre Fragen - unsere Antworten".
Unsere beA Expertin Ilona Cosack gibt heute Antworten auf diese
Fragen - z.B.:
-Es gibt Adressen, die – obwohl im Adressbuch gespeichert – nicht
erscheinen und immer wieder neu hinzugefügt werden müssen. Haben
Sie einen Tipp, wie es besser funktionieren könnte?
-Bei Angabe z.B. Jobcenter XY oder Rechtsanwalt XY erscheint der
Hinweis: „Bitte wählen Sie eine Justizbehörde für Ihren
Strukturdatensatz aus“. Was ist hier zu tun?
-Ich habe eine Frage zum Zustellnachweis an Gerichte: Was ist
denn nun eigentlich der rechtsgültige Zustellnachweis für eine
Nachricht? Dieses Feld bzw. die Angaben bei „Übermittlungscode“
und „Zugegangen“ unter „Nachricht gesendet“ oder muss tatsächlich
jedes Mal mit der Lupe die vollständige Zustellantwort aufgerufen
werden? Oder muss über die Signaturprüfung des Felds
„Zusammenfassung“ und „Struktur“ geprüft werden?
Das Interview mit beA-Expertin Ilona Cosack führt ZAP
Redaktionsleitung und Rechtsanwältin Astrid von Schweinitz.
Weitere Episoden finden Sie unter:
https://anwaltspraxis-magazin.de/allgemein/2022/02/09/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/
|
https://www.alles-fuer-renos.de/bea-ihre-fragen-unsere-antworten/
| in den Zeitschriften ZAP-Zeitschrift für die Anwaltspraxis
sowie der RENOpraxis.
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