beA: Signieren mit Softwarezertifikat und Karte | Prüfprotokoll

beA: Signieren mit Softwarezertifikat und Karte | Prüfprotokoll

8 Minuten
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Der Podcast für alle Anwälte und Anwältinnen sowie Kanzleimitarbeiter/innen

Beschreibung

vor 2 Jahren

Es gibt so viele beA-Fragen, die unsere Redaktion erreicht haben.
ZAP Redaktionsleitung Astrid von Schweinitz hat diese unserer beA
Expertin Ilona Cosack gestellt:




Welche Schriftsätze müssen zwingend mit der Karte verschickt
werden?




Muss man irgendetwas nochmal extra signieren?




Was kann mit den Softwarezertifikat ohne Karte verschickt
werden?




Wie geht man vor, wenn ein Prüfprotokoll bei beA-Eingängen
anzeigt, dass „sämtliche durchgeführte Prüfungen ein
positives Ergebnis lieferten, aber die Signatur ungültig ist
(mindestens eine notwendige Prüfung ist negativ verlaufen)“
oder „Der Status der Signatur ist unbestimmt. Mindestens eine
notwendige Prüfung konnte nicht durchgeführt werden oder
lieferte ein unbestimmtes Ergebnis“?


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