Was Netflix beim Konten-Sharing erlaubt und wie Haushalte und Zweitwohnsitze eingebunden werden | c’t uplink
Mit dabei: Daniel Herbig, Nico Jurran und Jörg Wirtgen
26 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Netflix startet in Deutschland damit, das Kontensharing außerhalb
eines Haushalts zu unterbinden. Leider erklärt Netflix nicht genau,
wie sie die erlaubte Nutzung (Urlaub, Zweitwohnung, Umzug) vom
ungewollten Sharing abgrenzen wollen und was genau unterbunden
werden soll. Wir analysieren das bisher Bekannte und diskutieren
Auswege und Umwege. Netflix fordert erste Nutzer auf, einen
Hauptstandort einzustellen, bei anderen hat Netflix das schon
automatisch durchgeführt. Per Smartphone-App wiederum kann man neue
Standorte für 30 Tage freischalten. Was aber fällt unter die
erlaubte Zweitwohnsitz-Nutzung, dürfen Bewohner im Erst- und
Zweitwohnsitz gleichzeitig nutzen? Vielleicht reicht es Netflix
schon, den Sharern ein paar Steine in den Weg zu legen, um
zumindest einen gewissen Anteil damit zu verärgern. EInmal im Monat
den Sharer zu besuchen, um ihn wieder freizuschalten, mag in
einigen Konstellationen kein Problem sein, aber ab gewissen
Entfernungen umständlicher und teurer sein als die 5 Euro für den
Zusatz-Account. Auch der Ausweg über VPN birgt Probleme, so belegt
der Spender seinen Upstream und holt sich alle Geräte der
Mitschauenden in sein lokales Netz. Zumal bekommen die Bezahler für
5 Euro eine bessere Auflösung als sie für einen Einzel-Account
bekämen. Andererseits verkompliziert sich das Kündigen des ganzen
Accounts, das geht nur in Absprache aller Beteiligten. Schließlich
diskutieren wir die Preise und die Auswirkungen des Sharing auf
andere Anbieter, und wir überlegen, welche anderen Streamingdienste
als nächstes mit Sharing-Gegenmaßnahmen starten könnten. Der
angesprochene Kommentar zu den Preisen:
https://www.heise.de/meinung/Account-Sharing-bei-Netflix-Ein-Mittelfinger-an-alle-Singles-9065508.html
Der Meldevorgang von Netflix:
https://www.heise.de/news/Account-Sperre-So-laesst-sich-Netflix-am-Zweitwohnsitz-nutzen-9180842.html
c’t Magazin: http://ct.de c’t auf Twitter:
https://twitter.com/ctmagazin c’t auf Mastodon:
https://social.heise.de/@ct_Magazin c’t auf Instagram:
https://www.instagram.com/ct_magazin c’t auf Papier: überall wo
es Zeitschriften gibt!
eines Haushalts zu unterbinden. Leider erklärt Netflix nicht genau,
wie sie die erlaubte Nutzung (Urlaub, Zweitwohnung, Umzug) vom
ungewollten Sharing abgrenzen wollen und was genau unterbunden
werden soll. Wir analysieren das bisher Bekannte und diskutieren
Auswege und Umwege. Netflix fordert erste Nutzer auf, einen
Hauptstandort einzustellen, bei anderen hat Netflix das schon
automatisch durchgeführt. Per Smartphone-App wiederum kann man neue
Standorte für 30 Tage freischalten. Was aber fällt unter die
erlaubte Zweitwohnsitz-Nutzung, dürfen Bewohner im Erst- und
Zweitwohnsitz gleichzeitig nutzen? Vielleicht reicht es Netflix
schon, den Sharern ein paar Steine in den Weg zu legen, um
zumindest einen gewissen Anteil damit zu verärgern. EInmal im Monat
den Sharer zu besuchen, um ihn wieder freizuschalten, mag in
einigen Konstellationen kein Problem sein, aber ab gewissen
Entfernungen umständlicher und teurer sein als die 5 Euro für den
Zusatz-Account. Auch der Ausweg über VPN birgt Probleme, so belegt
der Spender seinen Upstream und holt sich alle Geräte der
Mitschauenden in sein lokales Netz. Zumal bekommen die Bezahler für
5 Euro eine bessere Auflösung als sie für einen Einzel-Account
bekämen. Andererseits verkompliziert sich das Kündigen des ganzen
Accounts, das geht nur in Absprache aller Beteiligten. Schließlich
diskutieren wir die Preise und die Auswirkungen des Sharing auf
andere Anbieter, und wir überlegen, welche anderen Streamingdienste
als nächstes mit Sharing-Gegenmaßnahmen starten könnten. Der
angesprochene Kommentar zu den Preisen:
https://www.heise.de/meinung/Account-Sharing-bei-Netflix-Ein-Mittelfinger-an-alle-Singles-9065508.html
Der Meldevorgang von Netflix:
https://www.heise.de/news/Account-Sperre-So-laesst-sich-Netflix-am-Zweitwohnsitz-nutzen-9180842.html
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