Beschreibung

vor 4 Jahren

Durch das Kontaktverbot können keine WEG Versammlungen abgehalten
werden. 


Die Bundesregierung hat zwei zeitlich beschränkte Änderungen beim
WEG vorgenommen um die Folgen von Verwalterlosigkeit und Ablauf
des Wirtschaftsplanes zu verhindern. 


Bei weiteren Notmaßnahmen gibt es keine Sonderregelungen, wobei
hier bereits der Verwalter schon Möglichkeiten hat.


Diskutiere und tausche Dich mit anderen in unserer neuen
Facebook-Gruppe aus: https://bit.ly/immolove


Link zur Folge:
https://www.irgendwas-mit-immobilien.de/006-weg-notstandsgesetz/

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